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#Leistungen für Asylbewerber: Wo Europa mehr oder weniger attraktiv ist

Die Leistungen für Asylbewerber in Europa unterscheiden sich teils deutlich voneinander. Sie zu vergleichen ist jedoch schwierig. Ein Überblick

In der Diskussion um sogenannte Pull-Faktoren für Asylbewerber geht es unter anderem um die Frage, ob die jeweiligen Sozialleistungen in den EU-Staaten so stark voneinander abweichen, dass einzelne Staaten attraktiver für Einwanderer sind als andere. Kann man sich in manchen Staaten „die Zähne neu machen lassen“, wie es der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz gesagt hat, und in anderen nicht? Erhalten Einwanderer in manchen Staaten so hohe Geldleistungen, dass sie einen Teil davon in die Heimat schicken können, in anderen aber nicht?

Susanne Kusicke

Redakteurin der Politik.

Grundsätzlich orientieren sich die Leistungen für Asylbewerber in den meisten EU-Staaten an der Grundsicherung, die auch den eigenen bedürftigen Staatsbürgern zugestanden wird, oder sie liegen knapp darunter. So ist es auch in Deutschland. Hier erhalten zum Beispiel alleinstehende Asylbewerber in den ersten 18 Monaten 410 Euro, danach bekommen sie sogenannte Analogleistungen zum Sozial­gesetzbuch. Seit Beginn des Jahres 2023 sind das 502 Euro für eine alleinstehende Person. Solange sie in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, werden die Kosten für Ernährung und oft auch Kleidung und Hygiene als Sachleistungen gewährt und aus dem Geldbetrag wieder herausgerechnet.

Medizinische Hilfe wird in Deutschland, wie auch in vielen anderen EU-Staaten, zunächst auf das medizinisch unbedingt Notwendige beschränkt, nach einem gewissen Zeitraum (in Deutschland 18 Monate) werden die Leistungen den Ansprüchen ansässiger Sozialhilfeempfänger angepasst. Es gibt jedoch auch EU-Staaten, in denen dieses Niveau von Anfang an gewährt wird oder aber über den gesamten Zeitraum hinweg darunter liegt.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich

Die Leistungen insgesamt im europäischen Vergleich zu beziffern ist schwierig. „Jeder Staat nimmt sich vor, das Existenzminimum zu sichern, aber was das monetär bedeutet, ist unterschiedlich, je nach Bedingungen und Wirtschaftslage des einzelnen Landes“, sagt Gabriele Buchholtz, Juniorprofessorin für das Recht der sozialen Sicherung mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und Migration an der Universität Hamburg. „Ein Geldbetrag, der an Asylbewerber ausgezahlt wird, ist ein relativer Wert, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der EU-Staaten so unterschiedlich sind.“

Auch die Gesundheitssysteme sind in den EU-Staaten uneinheitlich gestaltet. „Zugang zum Gesundheitssystem“ bedeutet schon für die Bürger einzelner Staaten etwas Unterschiedliches, entsprechend gilt das auch für die jeweiligen Asylbewerber. Von Luxusleistungen für Asylbewerber oder auch nur für die eigenen Staatsbürger in der sozialen Grundsicherung kann dabei aber kaum die Rede sein.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat Anfang des Jahres den Versuch eines Vergleichs unternommen. Er legte im März eine Studie zu den Leistungen in Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Ungarn vor. Auch Großbritannien wurde trotz des Austritts aus der EU einbezogen, da dorthin immer noch viele Flüchtlinge und Migranten streben.

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