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#BGH bestätigt Strafbarkeit im Cum-Ex-Skandal

BGH bestätigt Strafbarkeit im Cum-Ex-Skandal
Der BGH urteilt: Die in den milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal verwickelten Börsenhändler haben sich strafbar gemacht.

Mit Hilfe von Cum-Ex-Geschäften sollen Aktienhändler über Jahre hinweg dem Staat das Geld aus der Tasche gezogen haben. Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals klargestellt, dass das strafbar war. Das Urteil hat Signalwirkung.

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