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#Betroffene von Missbrauch fordern andere Art der Anerkennung

Betroffene von Missbrauch fordern andere Art der Anerkennung

Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verlangen den sofortigen Stopp des neuen, erst im Januar eingeführten Verfahrens zur materiellen Anerkennung des erlittenen Leids. In einem Brief an alle Bischöfe und Generalvikare der Bistümer in Deutschland, der am Dienstag veröffentlicht wurde, äußerten sich zwei Mitglieder des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz enttäuscht und verärgert über die Höhe der Anerkennung, die Beitragsdauer und die Art der Kommunikation.

Daniel Deckers

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

Zugleich schlugen sie vor, die aufwändigen Einzelprüfungen durch ein unbürokratisches Stufenmodell zu ersetzen. Patrick Bauer, einer der beiden Autoren des Briefes, erläuterte dieses Verfahren gegenüber der F.A.Z. mit den Worten, wie im Strafrecht solle künftig zwischen verschieden schweren Formen des Missbrauchs unterschieden werden. Missbrauch solle mit einer Zahlung von 25.000 Euro anerkannt werden, schwerer Missbrauch mit 50.000 Euro. In besonders schweren Fällen müssten Beträge von 100.000 Euro und mehr möglich sein.

Im Jahr 2010 hatten die Bischöfe die Höhe der Anerkennungsleistungen bei 5000 Euro gedeckelt. 2018 kündigten sie unter dem Eindruck der Erkenntnisse der wissenschaftlichen MHG-Missbrauchsstudie eine Neuregelung des Verfahrens an. Seit Januar 2021 entscheidet eine von den Bischöfen berufene unabhängige Kommission über Anerkennungszahlungen von maximal 50.000 Euro.

Entscheidungen spiegelten nicht das Leid

Aus Sicht der Betroffenen ist die neue Regelung jedoch ein Fehlschlag. In allen ihnen bekannten Fällen, so Bauer und der Mitverfasser Jens Windel, spiegele die Entscheidung der Kommission nicht das tatsächlich erlittene Leid. Nicht eingehalten werde überdies das Versprechen der Bischöfe, die Kommission werde sich an den „oberen Grenzen der staatlichen Rechtsprechung für Schmerzensgeld“ orientieren. Damit hätten die Bischöfe alle von ihnen selbst geweckten Hoffnungen auf Versöhnung und inneren Frieden wieder einmal zerstört.

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Unter Berufung auf detaillierte Rückmeldungen Betroffener monierten Bauer und Windel überdies, dass die Kriterien zu wenig transparent seien, nach denen die Kommission die Fälle bewerte. Da viele der Täter verstorben seien und ihre Opfer daher von diesen keine Genugtuung oder Entschuldigung mehr erhalten könnten, bleibe die materielle Anerkennungsleistung die einzige symbolische Genugtuung und Entschuldigung. Bleibe diese aus, könnten Betroffene nie einen Abschluss ihrer Missbrauchsgeschichte finden. „Dies wiederum wird sich als Bumerang für die katholische Kirche erweisen und zu keinem Ende der Missbrauchsdebatte führen.“

Nicht eingehalten haben die Bischöfe nach Worten der beiden Betroffenen auch das Versprechen eines einheitlichen Verfahrens für alle Bereiche der katholischen Kirche: „Wir erleben zwischen den unterschiedlichen Bereichen, aber auch innerhalb der einzelnen Bereiche ,Bistum‘ und ,Orden‘ sehr unterschiedliches Vorgehen der Ansprechpersonen.“ Diese seien oft nicht hinreichend verfahrenskundig und berieten bisweilen sogar schlecht.

Drei Jahre, bis ein Antrag entschieden ist

Zu erheblichem Unmut unter den Betroffenen führe seit Jahresbeginn auch der Umstand, dass das neue Anerkennungsverfahren sehr zeitaufwändig sei und zu lange dauere. Seit Januar haben etwa 1400 Betroffene einen Antrag eingereicht, weit mehr werden noch erwartet. Entschieden wurde bisher über gut 150 Anträge, also etwa elf Prozent. Nach der Aufstockung des Personals der Kommission und der Bildung von Kammern, wie es die Bischöfe in der vergangenen Woche beschlossen hätten, ist laut Bauer und Windel nun mit einer Verdoppelung des Arbeitstempos zu rechnen, so dass bis Jahresende wohl über etwa 450 Anträge entschieden werden könne. Würde ein Antrag jetzt gestellt, würde dieser frühestens in drei Jahren entschieden. „Drei Jahre warten, drei Jahre hoffen und drei lange weitere Jahre seelische Belastung für einen zutiefst traumatisierten Menschen. Was das bedeutet, kann man nur erahnen.“

Im Ergebnis forderten Bauer und Windel in ihrem Brief die Bischöfe auf, das zu Jahresbeginn implementierte Verfahren sofort zu beenden. „Gerne sind wir bereit, mit Ihnen gemeinsam an einer schnellen und befriedenden Lösung für ein wirklich wertschätzendes Anerkennungsverfahren zu arbeiten“, hieß es abschließend. Für die Ersetzung der Einzelprüfung durch ein unbürokratisches Stufenmodell hätten sie, so Bauer gegenüber der F.A.Z., die Unterstützung nahezu aller Betroffener, mit denen sie in Verbindung stünden.

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