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#Bloß nicht wie das Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Bloß nicht wie das Berliner Antidiskriminierungsgesetz



Fehlverhalten von der Polizei? Beamte im Juni in Stuttgart

Bild: dpa

Ein Antidiskriminierungsgesetz, das Betroffene besser schützt – das wollen die Grünen. Die CDU in Baden-Württemberg fürchtet Beschuldigungen gegen die Polizei. Mit der Einigung soll allen geholfen werden.

In Berlin ist das Landes-Antidiskriminierungsgesetz ein gutes Jahr in Kraft. Hamburg, Hessen, Sachsen und Brandenburg prüfen noch, ob gegen Diskriminierung mehr getan werden sollte. In Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und dem Saarland hält man die Regelungen des Grundgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes derzeit für ausreichend. Die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg ist da ehrgeiziger. Die Regierungsparteien verständigten sich im Koalitionsvertrag darauf, ein Antidiskriminierungsgesetz zu erarbeiten. Das Gesetz gilt als Herzensanliegen der Grünen und als Bürde für die CDU, die unter dem Druck der Polizeigewerkschaften steht.

Während der Koalitionsverhandlungen hatte ein Polizeigewerkschafter der CDU vorgeworfen, ihre innenpolitische Seele auf der Straße zu verkaufen. Gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) des rot-rot-grünen Senats waren vor einem Jahr die Polizeigewerkschaften ebenfalls Sturm gelaufen, vor allem wegen der befürchteten „Beweislastumkehr“, die im Gesetz nur eine „erleichterte Beweispflicht“ ist. Danach kann derjenige, der sich über eine Diskriminierung beschwert, von den öffentlichen Stellen erwarten, dass der Verstoß von den Behörden widerlegt wird.

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