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#Boris Becker wegen Insolvenzbetrug Londoner Gericht

„Boris Becker wegen Insolvenzbetrug Londoner Gericht“

Vor dem Southwark Crown Court, einem massiven Steinbau am süd­lichen Themse-Ufer, hat am Montag der Strafprozess gegen den ehemaligen ­Tennisstar Boris Becker begonnen. Dem Vierundfünfzigjährigen wird Insolvenzverschleppung und Verschleierung von Vermögenswerten vorgeworfen. Ins­gesamt 24 Anklagepunkte werden in dem auf drei Wochen angesetzten Prozess verhandelt, in dem die Geschworenenjury und Richterin Deborah Taylor über ihn urteilen werden. Taylor wurde durch ein hartes Urteil gegen Julian Assange wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen bekannt. Im schlimmsten Fall drohen Becker sieben Jahre Haft.

Becker erschien am Montagfrüh in dunkelblauem Mantel, mit Rollkoffer und grimmigem Gesichtsausdruck vor dem Gericht gegenüber dem Tower of London. An der Hand hielt er seine Freundin Lilian de Carvalho Monteiro, die aus São Tomé und Príncipe stammt.

Vermögenswerte in Millionenhöhe verheimlicht

Es ist eine heikle Lage für den Deutschen, der 1985 in Wimbledon im Alter von nur 17 Jahren den goldenen Siegerpokal gewann und zum Tennisgott aufstieg. Im Laufe seiner Karriere kassierte er Preisgelder von etwa 25 Millionen Dollar. Noch mehr verdiente er mit Werbeverträgen. Doch offenbar konnte er mit Geld nicht umgehen: Vor knapp fünf Jahren, im Sommer 2017, wurde er für insolvent erklärt. Verschiedene Gläubiger haben Forderungen in der stolzen Summe von insgesamt 50 Millionen Pfund (60 Millionen Euro) gegen ihn erhoben.

Ursprünglich sollte der Prozess schon im vergangenen September anfangen, doch Becker wechselte seinen Verteidiger, daher verschob sich der Beginn. Die ­vergangenen fünf Jahre „waren ­verdammt lang, die härtesten meines Lebens“, sagte Becker im Februar in einem Interview der „Bild am Sonntag“. Nun sei er froh, dass der Prozess endlich beginne. „Wenn alles gegen mich läuft, habe ich ein Problem. Aber ich bin ein Mensch, der niemals aufgibt und immer bis zum Ende kämpft“, fügte der frühere Weltranglisten-Erste hinzu.

Zwischenzeitlich hatte Becker in dem Insolvenz­verfahren geglaubt, sich mit einem angeblichen Diplomatenpass eines zen­tral­afri­kanischen Landes Immunität zu beschaffen, doch dieser Versuch misslang. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw hat angekündigt, dass Becker, obwohl er gut Englisch spricht und regelmäßig für die BBC ­Tennisspiele kommentiert, einen Dolmetscher vor Gericht nutzen werde – „für das eine oder andere Wort“. Es würden „eine ganze Menge persönliche Dinge“ bei der Verteidigung zur Sprache kommen, so Laidlaw.

Konkret geht es in dem Prozess jetzt darum, dass Becker bei seinem Insolvenzverfahren Vermögenswerte wie Immobilien und Firmenanteile in Millionenhöhe verheimlicht und Zehntausende Pfund auf andere Konten verschoben haben soll. Das Geld soll er unter anderem an seine frühere Frau Barbara Becker und seine Noch-Ehefrau Lilly Becker überwiesen haben.

Er bestreitet alle Vorwürfe. Bislang hat die Insolvenzbehörde aus Beckers Insolvenzmasse etwas mehr als drei Millionen Pfund erlöst. Dabei wurden im Sommer 2019 Pokale und persönliche Gegenstände versteigert, sogar Tennis­socken. Becker beklagte sich bitterlich. Bei der Versteigerung gehe es „nur darum, mir persönlich wehzutun, weil ich natürlich emotional an den Trophäen hänge“, sagte er damals.

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Die Gläubiger werfen ihm vor, noch viel mehr zu verbergen, nicht nur den vergoldeten Wimbledon-Pokal von 1985, den Davis Cup von 1989, die Australian-Open-Pokale von 1991 und 1996 sowie eine Olympische Goldmedaille von 1992. Angeblich sollen diese Trophäen fast zwei Millionen Pfund wert sein. Finanziell noch wichtiger sind aber zwei Immobilien in Deutschland und seine Wohnung im Londoner Stadtteil Chelsea, die er nicht korrekt angegeben haben soll. Weil Becker gegen Insolvenzauflagen verstoßen habe, ordnete der Insolvency Service 2019 an, dass Becker bis Oktober 2031 mit Insolvenzauflagen leben muss. Er darf keine britische Firma führen, muss seine Gläubiger über seine Vermögenssituation laufend informieren und jedes Darlehen über 500 Pfund melden.

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