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#Bund springt Regionalflughäfen bei

Bund springt Regionalflughäfen bei

Allzu regen Flugbetrieb gab schon vor der Corona-Pandemie an zahlreichen Regionalflughäfen nicht. Die Luftfahrtkrise hat manche der Plätze zeitweilig um fast alle Passagierflüge mit größeren Jets gebracht. Nun springt der Bund auch den vielfach in der Kritik stehenden kleineren Plätzen bei. Nachdem sich im Februar sich Bund und Länder auf ein Unterstützungspaket von 800 Millionen Euro für die größeren Flughäfen verständigt hatten, brachte das Bundeskabinett am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg, die auch den kleineren Plätzen eine Kostenentlastung bringen soll.

Timo Kotowski

Beim Flughafenpaket im Februar waren Regionalflughäfen wie Paderborn, Friedrichshafen, Memmingen oder Rostock noch leer ausgegangen, da denen keine zentrale Funktion für die internationale Anbindung Deutschlands zugebilligt wurde. Die Entlastung der regionalen Standorte fällt im Vergleich zur Hilfe für große Plätze aber klein aus. Konkret sollen ihnen Kosten für die Flugsicherung, also für die Dienste von Fluglotsen, abgenommen werden.

Das sieht eine von der Regierung beschlossene Formulierungshilfe für einen von den Koalition aus Union und SPD einzubringenden Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor. Im Bundeshaushalt 2021 sind dafür laut Kabinettsvorlage 20 Millionen Euro vorgesehen, für die Jahre 2022 bis 2025 jeweils weitere 50 Millionen Euro.

Verband sieht Wettbewerbsverzerrung korrigiert

Streng genommen handelt es sich bei diesem Vorhaben um keine reine Corona-Hilfe. Vielmehr wird eine unterschiedliche Behandlung zwischen kleinen und großen Flughäfen beendet, die schon vor der Pandemie in der Diskussion stand, zuletzt aber in den Corona-Hilfsbeschluss für die hiesige Luftfahrt eingebunden wurde.

Anders als Großflughäfen müssen regionale Plätze zunächst die Kosten für die Lotsendienste beim An- und Abflug zunächst selbst tragen, oft gelingt es nicht, diese Ausgaben über Gebühren an Fluggesellschaften weiterzureichen. An manchen Orten scheiterte vor allem daran der Schritt in die Profitabilität.

Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, nannte die Entscheidung zu den Flugsicherungskosten „eine wichtige Korrektur einer europäischen Wettbewerbsverzerrung“. In anderen EU-Ländern würden diese Kosten an Regionalflughäfen längst von der öffentlichen Hand übernommen. Mit dem Kabinettsbeschluss werde nun „die wichtige Rolle gewürdigt, die diese Flughäfen für die benötigte Verkehrsanbindung der Regionen und zur Stärkung der Wirtschaftskraft leisten.“

Regionalflughäfen stehen seit Jahren in der Kritik, da dort wenig Verkehr stattfindet und der Betrieb für die oft kommunalen Anteilseigner defizitär ist. Zuletzt war der Flughafen Friedrichshafen in ein Schutzschirmverfahren geraten, der Flughafen Paderborn in einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Nach dem Willen der EU dürfen von 2024 an keine weiteren Betriebsbeihilfen mehr gewährt werden. Gemessen am Geschäftsverlauf vor der Pandemie ist daher die Entscheidung über die Fluglotsenkosten die Frage des Fortbestands manches Standorts verknüpft.

Im Februar waren Bund und Länder übereingekommen, den zwölf größten Flughäfen die sogenannten Vorhaltekosten für die erste Hälfte des Jahres 2020 abzunehmen. Das sind die Kosten, die für das Aufrechterhalten des Betriebs anfielen, obwohl der während des ersten Lockdowns nicht kostendeckend möglich war. Der Bund springt den Flughäfen, an denen er beteiligt ist, also Berlin, München und Köln, mit 400 Millionen Euro durch Eigenkapital, Zuschüsse und Darlehen bei. 200 Millionen Euro wurden weiteren größeren Flughäfen, an denen der Staat über Länder und Kommunen beteiligt ist, zugesagt, sofern sich die Länder in gleicher Höhe beteiligen.

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