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#Bund und Länder beschließen verschärften fünftägigen Oster-Lockdown

Bund und Länder beschließen verschärften fünftägigen Oster-Lockdown

BERLIN. Bund und Länder haben einen verschärften Lockdown in der Osterwoche beschlossen: Vom 1. bis zum 5. April soll das öffentliche Leben weitgehend lahmgelegt werden. Nach den rund zwölf Stunden dauernden Verhandlungen sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am frühen Dienstagmorgen in Berlin von „sehr unkonventionellen Maßnahmen“. Die „erweiterte Ruhezeit an Ostern“ sei gerechtfertigt, weil das Land in einer „sehr schweren Lage“ sei.

Helene Bubrowski

„Wir haben das Virus noch nicht besiegen können, es lässt nicht locker“, so Merkel. Mit Blick auf die Ausbreitung der Virusvarianten sprach sie von einer „neuen Pandemie“, die „deutlich tödlicher, deutlich infektiöser, länger infektiöser“ sei.

CSU-Chef Markus Söder sagte: „Das Team Vorsicht hat sich durchgesetzt.“ Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte in der Nacht: „Das war eine schwere Geburt heute.“

Nur Lebensmittelläden werden öffnen dürfen

Zusätzlich zu den Osterfeiertagen sollen daher der Gründonnerstag und der Ostersamstag als „Ruhetage“ mit „Ansammlungsverbot“ definiert werden, heißt es in dem Beschluss, den Merkel mit den Ministerpräsidenten fassten.

Ostergottesdienste mit Präsenzpublikum soll es demnach nicht geben, religiöse Versammlungen sollten nur virtuell abgehalten werden. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, aber auf maximal fünf Personen beschränkt. Der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ dürfe am Ostersamstag öffnen, heißt es in dem Beschluss. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, soll sie während der fünf Tage geschlossen werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet die von der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Maßnahmen.


Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet die von der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Maßnahmen.
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Bild: AFP

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat außerdem beschlossen, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April zu verlängern. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz legt zudem großen Wert auf die Einhaltung der sogenannten Notbremse, die wirken soll, wenn die Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Zahl von 100 überschreitet. Diese müsse konsequent umgesetzt werden, heißt es in dem Beschluss. Geschieht das, gelten in dem betroffenen Land oder der Region wieder die strengen Einschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren, Lockerungen wie das Terminshopping etwa werden zurückgenommen. Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Merkel hatten einzelne Länder Zweifel daran aufkommen lassen, ob sie die bei der vorigen  Konferenz beschlossene Notbremse als verbindlich ansehen. 

„Im Wettlauf mit dem Impfen“

„Wir sind in einem Wettlauf mit dem Impfen“, sagte Merkel. Je höher die Infektionszahlen seien, desto höher sei die Gefahr, dass sich neue Mutationen bildeten. Angesichts dieser Gefahr hielt es die Runde nicht für ausreichend, die zuletzt vereinbarten Lockerungen zurückzunehmen. Der Beschluss führt für die die Inzidenz von mehr 100 Neuinfektionen weitergehende Maßnahmen auf, etwa eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Auto, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Zudem werden „Ausgangsbeschränkungen“ und „verschärfte Kontaktbeschränkungen“ genannt, allerdings ohne Details. In den Beschlussvorlagen war eine nächtliche Ausgangssperre bis morgen um 5 Uhr vorgesehen.

Auf nicht zwingende Reisen verzichten

Bund und Länder appellieren in ihrem Beschluss zudem eindringlich an alle Bürger, „auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage“. Für Flüge soll eine generelle Testpflicht vor Abflug nach  Deutschland verordnet werden. Fluglinien werden aufgefordert, nicht noch mehr Flüge über die Osterferien anzubieten: „Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien sowohl konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien.“

Dabei geht es insbesondere um Reisen nach Mallorca, das nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist, so dass es keine Verpflichtung zur Quarantäne nach Rückkehr mehr gibt. Forderungen, auch für Mallorca-Rückkehrer eine Quarantänepflicht einzuführen, haben sich nicht durchgesetzt.

Für Urlaub daheim keine Lockerungen

Für Urlaub in Deutschland gibt es keine neuen Lockerungen. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz hatten gefordert, den Bürgern im eigenen Bundesland Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Wohnwagen und Wohnmobilen möglich zu machen, sofern ausreichende Hygienekonzepte vorhanden sind. Merkel wollte den sogenannten „kontaktarmen Urlaub“ aber verhindern. Nach zähem Ringen und diversen Unterbrechungen wurde der Passus gestrichen. Anders als zunächst geplant gab es auch keine Protokollnotiz der fünf Länder in dem Beschluss.

Die Bund-Länder-Runde setzt weiter auf Homeoffice. Die Unternehmen sollen weiter Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen „und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“ – mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche. Wenn nicht genügend Unternehmen mitziehen, droht ihnen möglicherweise eine Testpflicht: Auf Grundlage eines Umsetzungsberichts Anfang April werde die „Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht“. Die Bund-Länder-Runde wird sich am 12. April wieder treffen.

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