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#Bundesanwaltschaft legt Revision im Fall Lina E. ein



Das Oberlandesgericht hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. – hier am 31. Mai im OLG Dresden mit einem Aktenordner vor dem Gesicht – zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Bild: dpa

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Frau zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Es blieb damit deutlich unter dem von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaß von acht Jahren.

Im Fall der Linksextremistin Lina E. hat auch die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden eingelegt. Das sagte eine Sprecherin in Karlsruhe am Freitag. Zuvor hatte die Zeitschrift „Spiegel“ darüber berichtet. Lina E. und drei mit ihr verurteilte Männer haben bereits Revision eingelegt. Das OLG war vor allem bei der 28 Jahre alten Studentin Lina E. deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft geblieben.

Das Oberlandesgericht hatte das Quartett am 31. Mai wegen Überfällen auf angebliche oder tatsächliche Neonazis in Leipzig, Wurzen und Eisenach verurteilt. Lina E. wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert.

Die drei Mitangeklagten erhielten Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten und drei Jahren und drei Monaten. Die Bundesanwaltschaft hatte für sie Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten beantragt.

Die Verteidigung von Lina E. und den Männern hatten Freisprüche gefordert. Alle vier Verurteilten sind derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen Lina E. wurde am Abend der Urteilsverkündung unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Zuvor hatte sie mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen.

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