Nachrichten

#Bundesregierung erklärt Frankreich zum Hochinzidenzgebiet

Inhaltsverzeichnis

Bundesregierung erklärt Frankreich zum Hochinzidenzgebiet

Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung Frankreich ab Sonntag als Hochinzidenzgebiet mit Testpflicht bei der Einreise ein. Das österreichische Bundesland Tirol sowie die Tschechische Republik und die Slowakei werden gleichzeitig von der Liste der Virusvariantengebiete gestrichen, wie das Robert Koch-Institut am Freitag mitteilte. Damit wird ein wesentlicher Teil der Einreisebeschränkungen für diese Länder und Regionen aufgehoben.

Die Infektionslage in Frankreich hatte sich in den vergangenen Wochen kontinuierlich verschlechtert. Täglich melden die Behörden etwa 30.000 neue Ansteckungen. Die Situation in den Krankenhäusern ist in mehreren Regionen extrem angespannt. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche liegt derzeit bei mehr als 300. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet erfolgt ab einem Inzidenzwert von 200.

Sonderregelungen für Pendler

Wer aus diesen Gebieten einreist, muss bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen können. Für Pendler treffen die jeweiligen Bundesländer in der Regel spezielle Regelungen. Die Grenzregion Moselle war bereits Anfang März als Virusvariantengebiet eingestuft worden. Dort gibt es damit schon eine Testpflicht bei Einreise. Kontrolliert wird sie wahrscheinlich auch künftig nur stichprobenartig hinter der Grenze im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung. Stationäre Grenzkontrollen sind nicht geplant.

An den Grenzen zu Tirol und der Tschechischen Republik gibt es dagegen derzeit auf Wunsch der angrenzen Länder Bayern und Sachsen solche Grenzkontrollen. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie nun zumindest an der Grenze zu Tirol aufgehoben werden, das ab Sonntag nur noch „normales“ Risikogebiet ist. Die Tschechische Republik und die Slowakei bleiben dagegen Hochinzidenzgebiete.

Die Einstufung als Gebiete, in denen besonders ansteckende und gefährliche Virusvarianten verbreitet sind, war am 14. Februar erfolgt. Von dort dürfen derzeit nur Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für Lastwagenfahrer und Grenzpendler mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen bei Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Alle anderen Einreisenden müssen für 14 Tage in Quarantäne – ohne Möglichkeit zu verkürzen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!