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#Bundestag beschließt Einbürgerung von NS-Verfolgten und Nachfahren

Bundestag beschließt Einbürgerung von NS-Verfolgten und Nachfahren



Frisch gebackene Deutsche: Mridula Singh, die aus Indien stammt, hielt am 23.01.2018 nach der Einbürgerungsfeier ihren Pass in die Kamera.

Bild: dpa

Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden oder zu Gruppen gehörten, die damals verfolgt wurden.

Die Verfolgten des Nazi-Regimes und deren Nachkommen haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf einen deutschen Pass. Der Bundestag verabschiedete am frühen Freitagmorgen eine entsprechende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit großer Mehrheit.

Nachfahren von NS-Opfern, die vor den Nazis ins Ausland geflüchtet waren, können damit ohne weitere Auflagen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

Entsprechende Erlasse des Innenministeriums aus dem Jahr 2019 werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und großzügiger ausgestaltet als bisher. So war eine erleichterte Einbürgerung bisher nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren war. Diese Einschränkung fällt künftig weg. Damit reagiert die Politik auf entsprechende Forderungen von Betroffeneninitiativen.

Anderer Staatsangehörigkeiten dürfen behalten werden

Der Antrag auf Einbürgerung ist kostenlos, andere Staatsangehörigkeiten darf man behalten. Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden oder zu Gruppen gehörten, die damals verfolgt wurden.

Das kann Nachfahren von Juden oder von Sinti und Roma ebenso betreffen wie von psychisch Kranken oder politischen Gegnern der Nationalsozialisten.

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