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#Bundestag kippt Mieter-Umlage für Kabelfernsehen

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Bundestag kippt Mieter-Umlage für Kabelfernsehen

Für mehr als zwölf Millionen Mieter in Deutschland soll die bisherige Nebenkostenumlage für ihren Fernsehanschluss wegfallen. Nach langem Tauziehen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag eine Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gebilligt, welche die vor fast vierzig Jahren zur Förderung des Kabelfernsehens eingeführte Zwangsumlage abschafft.

Helmut Bünder

Von der bisherigen Lösung profitiert vor allem der Anbieter Vodafone. Über Sammelverträge mit Wohnungsgesellschaften versorgt der Düsseldorfer Branchenprimus den größten Teil der Mietwohnungen mit Kabel-TV. Mit der Abrechnung über die Nebenkosten soll nach einer Übergangszeit von drei Jahren endgültig Schluss sein. Stattdessen dürfen die Wohnungseigentümer ihre Mieter dann nur noch zur Kasse bitten, wenn Glasfaser-Anschlüsse für Gigabit-Internet bis in die Häuser und Wohnungen verlegt werden. An den Investitionskosten können sie Mieter mit einem „Bereitstellungsentgelt“ von bis zu fünf Euro im Monat beteiligen. In der Regel wäre diese Umlage auf höchstens fünf Jahre befristet, in Ausnahmefällen könnte die Frist auf bis zu neun Jahre verlängert werden.

„Relikt aus analogen Monopolzeiten“

„Die Neuregelung schafft einen klaren Investitionsanreiz für den Vermieter“, sagte der SPD-Berichterstatter Gustav Herzog. Lob kam vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), der sich allerdings eine deutlich kürzere Übergangszeit gewünscht hatte. Weil die Gebühren über die Nebenkosten ohnehin anfallen, besteht für die Mieter bisher nur wenig Anreiz, sich nach einem anderen Anbieter umzuschauen. Der Vodafone-Erzrivale Deutsche Telekom kämpft deshalb seit langem für die Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“. In einem ansonsten liberalisierten Markt sei für dieses „Relikt aus analogen Monopolzeiten“ kein Platz mehr. So sieht es auch die Monopolkommission, die auf eine Belebung des Wettbewerbs hofft.

Vodafone begrüßte die verlängerte Übergangsfrist für Bestandsverträge. Damit habe das Unternehmen Zeit, „seine Kunden auf neue Modelle umzustellen und die Auswirkungen auf sein Geschäft gering zu halten“. Gegner der Reform warnen allerdings, dass es für viele Mieter zunächst einmal teurer werden dürfte, wenn sie ihren Fernsehanschluss auf Einzelverträge umstellen. Schließlich sei das Sammelinkasso weniger verwaltungsaufwendig und auch deshalb mit Mengenrabatten versehen. Vodafone wies darauf hin, dass eine Lösung für Hartz-IV-Empfänger gefunden werden müsse. Während ihre TV-Kosten als Teil der Miete bisher vom Amt finanziert würden, müssten sie die Gebühren in Zukunft aus dem Regelsatz bezahlen.

Mit der Reform wird auch ein „Recht auf schnelles Internet“ eingeführt. Dabei handelt es sich aber nur um einen Grundversorgungsanspruch, der eine Mindestversorgung gewährleisten soll. Welche Leistung dafür gilt, muss die Bundesnetzagentur noch ermitteln. Sie soll sich dabei an den Bandbreiten orientieren, die für 80 Prozent der Nutzer verfügbar sind. Der Wert soll das erste Mal in diesem Herbst festgelegt und dann jedes Jahr aktualisiert werden. Wo die Mindestbandbreite nicht erreicht wird, könnten die Unternehmen von der Netzagentur verpflichtet werden, die Vorgaben zu erfüllen.

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