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#Bundestag soll Sterbehilfe endlich neu regeln

Bundestag soll Sterbehilfe endlich neu regeln

Der Präsident der Bundesärztekammer hat die Bundestagsparteien aufgefordert, endlich eine Neuregelung der Sterbehilfe anzugehen. „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 dem Bundestag nahegelegt, die organisierte Sterbehilfe erneut zu regulieren und die Suizidprävention zu verbessern. Diese Diskussion muss das Parlament in den kommenden Monaten führen“, sagte Klaus Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„Das Verfassungsgericht hat zwar das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt, gleichzeitig aber auf Schutzkonzepte und Sicherungsmechanismen hingewiesen, um Sterbehilfeorganisationen Grenzen zu setzen“, betonte der Ärztepräsident. „Solange das nicht geschieht, können selbsternannte Sterbehelfer machen, was sie wollen. Das kann und darf so nicht bleiben“, sagte Reinhardt. Zudem müsse die Suizidprophylaxe erheblich verbessert werden, etwa durch den Ausbau psychosozialer Hilfen für alte und vereinsamte Menschen.

Ärzte könnten Berufsordnung anpassen

Reinhardt bekräftigte, der diesjährige Ärztetag werde sich mit dem Thema beschäftigen. „Wir werden auf dem Ärztetag im Mai darüber diskutieren, ob und wenn ja, wie wir unsere Berufsordnung an dieser Stelle anpassen müssen“, sagte Reinhardt. In der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer heißt es derzeit: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

„Aus meiner Sicht wäre ein apodiktisches Verbot des ärztlich assistierten Suizids wohl kaum mit dem Karlsruher Urteil zu vereinbaren“, mahnte Reinhardt. Allerdings bestehe in der Ärzteschaft die Sorge, dass bei einer Änderung der bestehenden berufsrechtlichen Regelung der Eindruck entstehen könnte, die Ärzteschaft sei generell zum assistierten Suizid bereit. „Das ist definitiv nicht der Fall“, sagte Reinhardt.

Wortmeldung rüttelt Kirchen auf

Zu Beginn der Woche hatten sich führende protestantische Theologen dafür ausgesprochen, in Deutschland einen assistierten professionellen Suizid zu ermöglichen. In einem Gastbeitrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ betonen der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, und der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbandes Diakonie, Ulrich Lilie, kirchliche Einrichtungen sollten sich dem Suizid nicht verweigern.

Die Position war auf Widerspruch gestoßen. So äußerten sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EDK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) kritisch. Der assistierte Suizid werde zum Normalfall, wenn sogar kirchliche Einrichtungen ihn anböten, mahnte ZdK-Präsident Thomas Sternberg.


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