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#Bundesverfassungsgericht: Steuerzinsen sind verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Steuerzinsen sind verfassungswidrig

Nennenswerte Zinsen gibt es seit langem so gut wie nirgendwo mehr, das wissen Sparerinnen und Sparer aus leidvoller Erfahrung. Einzig die Finanzbehörden halten an ihrem vor Jahrzehnten festgelegten Steuerzins von 6 Prozent im Jahr fest. Zu unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun entschieden hat. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 sei der hohe Zinssatz verfassungswidrig. Das gelte sowohl für Zinsen auf Steuernachzahlungen als auch auf Steuererstattungen, teilte das Gericht mit. Geld zurück gibt es aber nur bis 2019 – ab diesem Jahr ordnete das Verfassungsgericht eine rückwirkende Korrektur an (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 u.a.). Die Entscheidung könnte sich auf etlichen Konten bemerkbar machen: Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was sind Steuerzinsen?

Finanzamtszinsen können bei Steuernachzahlungen und -erstattungen fällig werden, und zwar in der Regel dann, wenn sich die Festsetzung um mehr als 15 Monate verzögert. Anders als der Säumniszuschlag bei verspäteter Steuererklärung ist der Zins nicht als Bestrafung gedacht. Hintergrund ist, dass alle Steuerzahlerinnen und -zahler gleichmäßig belastet werden sollen. Wird ein Teil der Steuer erst im Nachhinein entrichtet oder liegen zu viel gezahlte Steuern lange beim Fiskus, ist dieses Prinzip gestört. Die Zinsen sollen die Gewinne ausgleichen, die mit dem Geld in der Zeit hätten gemacht werden können. Sie werden im Steuerbescheid festgelegt. Bei Erstattungen profitiert der Steuerzahler, bei Nachzahlungen der Fiskus.

Warum ist die Höhe der Zinsen ein Problem?

Der einheitliche Zinssatz wurde vor langer Zeit, im Jahr 1961, bei 0,5 Prozent monatlich festgelegt, das entspricht 6 Prozent im Jahr. Seither hat der Gesetzgeber daran nichts geändert – auch nicht in der nun schon länger andauernden, historischen Niedrigzinsphase. Der Zins hat deshalb nichts mehr mit der Realität am Kapitalmarkt zu tun: Es würden Gewinne abgeschöpft, die so im Moment gar nicht zu erzielen sind, monierten Kritiker. Für den, der die Zinsen bekommt, ist das eine feine Sache – aber der andere zahlt drauf.

Was für praktische Auswirkungen hat das?

Vor allem Unternehmen, die hohe Summen an Steuern bezahlen, müssen drastische Nachforderungen fürchten. In Karlsruhe haben zwei Firmen geklagt, deren Gewerbesteuer nach einer Steuerprüfung deutlich nach oben korrigiert worden war. In dem einen Fall erhöhten sich die zu zahlenden Zinsen dadurch von 423 Euro auf mehr als 194.000 Euro. Auch im zweiten Verfahren geht es um einen sechsstelligen Betrag. Bei privaten Steuerzahlerinnen und -zahlern sind die Summen sehr viel kleiner. Aber auch dort kann der Zins unverhältnismäßig hoch wirken.

Welche Bedeutung hat die Karlsruher Entscheidung?

Beim Bund der Steuerzahler (BdSt) erwartet man eine „riesige Breitenwirkung“. Denn der Zinssatz gilt auch bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen- und Umsatzsteuer. 2009 hatte Karlsruhe die Regelung in der Abgabenordnung noch für verfassungsgemäß erklärt. Aber inzwischen hält die Niedrigzinsphase schon so lange an, dass der Bundesfinanzhof (BFH) 2018 umschwenkte und für Verzinsungszeiträume ab 2015 „schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ äußerte. Zuletzt ruhten Gerichtsverfahren – alle warteten auf das Verfassungsgericht. Nun heißt es aus Karlsruhe: Die bisherigen Vorschriften seien ab 2019 unanwendbar. Die höchsten deutschen Richter gaben dem Gesetzgeber auf, bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen.

Was heißt das für die Steuerzahlerinnen und -zahler?

Wegen der unklaren Rechtslage setzten die Finanzämter die Zinsen seit Mai 2019 in sämtlichen Bescheiden nur vorläufig fest. Ihre Höhe könnte nach der Entscheidung nun nachträglich korrigiert werden. Wer zu viel Zinsen gezahlt hat, würde dann Geld zurückbekommen. Umgekehrt dürfte aber auch gelten: Wer sich über eine Steuererstattung mit üppiger Verzinsung gefreut hat, müsste möglicherweise etwas zurückzahlen.

Um welche Summen geht es für den Fiskus?

In der Vergangenheit hat der Staat mit den hohen Zinsen ein gutes Geschäft gemacht. Zwischen 2010 und 2018 waren die Einnahmen aus den Nachzahlungszinsen immer höher als die Summe der Zinsen, die Bund, Länder und Gemeinden auf Erstattungen zahlen mussten. In manchen Jahren machte die Differenz mehr als eine Milliarde Euro aus. Das Bundesfinanzministerium teilte auf Anfrage mit, es werde, soweit erforderlich, „die Konsequenzen aus der Entscheidung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern und dem Gesetzgeber ggf. erforderliche Neuregelungen vorschlagen“.

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