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#Comdirect stoppt Gebührenerhöhung erstmal

Comdirect stoppt Gebührenerhöhung erstmal

Mutter- und Tochtergesellschaft reagieren unterschiedlich: Während die Commerzbank noch zögert, ob sie ihre Gebührenerhöhung fürs Girokonto wegen der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) erstmal auf Eis legen soll, hat es ihre Direktbank-Sparte Comdirect schon gemacht. Beide Teile der Bank hatten eigentlich Gebührenerhöhungen fürs Girokonto angekündigt: die Comdirect zum 1. Mai, die Commerzbank zum 1. Juli.

Mittlerweile ist ihnen aber eine BGH-Entscheidung dazwischenkommen. Der Gerichtshof urteilte in einem Fall der Postbank, dass Banken nicht einfach Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) etwa über Gebührenerhöhungen ihren Kunden per Schreiben mitteilen und Schweigen dann als Zustimmung werten dürfen.

Gefahr im Verzug

Eigentlich wollte die Comdirect das Girokonto von Mai an nur noch dann ohne monatliches Entgelt anbieten, wenn Kunden es aktiv nutzen. Sollte heißen: Monatlicher Geldeingang von 700 Euro, drei Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay oder mindestens eine Wertpapiertransaktion. Ansonsten wollte die Bank 4,90 Euro im Monat Kontoführungsgebühr einstreichen. Auch die Commerzbank wollte für ihr Plus-Konto künftig 4,90 Euro im Monat haben, wenn nicht genug Geld eingeht, eine Alternative sollte das stärker online ausgerichtete Basic-Konto sein.

Die meisten Banken hatten nach dem BGH-Urteil angekündigt, sie wollten erst einmal die Urteilsbegründung abwarten, bevor sie mögliche Konsequenzen zögen. Das könne einige Wochen dauern. Bei der Comdirect aber war offenbar gleichsam Gefahr im Verzug: Da die Gebührenerhöhung schon am 1. Mai wirksam werden sollte, aber die rechtlichen Grundlagen unklar sind, hat die Bank sich offenbar entschieden, die Änderungen erst einmal auszusetzen.

Der Mutterkonzern Commerzbank hingegen sieht für bei seiner Gebührenerhöhung mehr zeitlichen Spielraum und lässt deshalb erst einmal alles weiterlaufen wie geplant. Eine Entscheidung werde man erst treffen, wenn die Urteilsbegründung vorliege, sagte ein Sprecher.

Unterschiede für Neu- und Bestandskunden

Auch die PSD Bank Nord in Hamburg hat die Einführung neuer Kontomodelle zum 1. Mai zunächst gestoppt. Das hat ein Sprecher der Bank auf Anfrage bestätigt. Für Neukunden habe die Bank bereits zum 22. Februar die Kontomodelle umgestellt. Für Bestandskunden haben man das zum 1. Mai machen wollen. So, wie geplant, sei das jetzt wegen des Urteils wohl nicht möglich. Nun befinde man sich in „interner Abstimmung“, wie man weiter vorgehen wolle.  

Unterdessen ließ sich die ING Deutschland von dem Urteil nicht abbringen und setzte kleinere Preiserhöhungen zum 1.Mai um. Bei der Deutschen Bank hieß es, im Moment stünden keine größeren Gebührenänderungen an und man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab.

Die Stadtsparkasse Köln hingegen hat zum 1. Mai ihre Kontomodelle und Gebühren für Neukunden geändert. Die entsprechende Anpassung für Bestandskunden zum 1. Juli will man offenbar noch von der Urteilsbegründung abhängig machen. „Eine eingehende Bewertung der Entscheidung ist erst bei Vorliegen der Urteilsbegründung möglich“, teilte ein Sprecher mit: „Die grundsätzliche Notwendigkeit, unsere Girokontomodelle neu auszurichten und leistungs- sowie marktgerecht zu bepreisen, bleibt von der Gerichtsentscheidung unberührt.“

Die Verbraucherzentralen rührten derweil schon die Werbetrommel, Bankkunden könnten Ansprüche wegen möglicher Rückzahlungen geltend machen. Auch zwischenzeitlich eingeführte Entgelte für Kontoauszugsdrucker oder beleghafte Überweisungen könnten unter Umständen zurückgefordert werden, meinte die Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Entgelte können jetzt, sofern noch keine Verjährung eingetreten ist, zurückgefordert werden. „Das können für den Einzelnen schon dreistellige Beträge sein“, meint Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Schärfere Regelungen in Düsseldorf

Unterdessen hat die Stadtsparkasse Düsseldorf ihre Regelungen für Negativzinsen nochmal verschärft. Der Freibetrag für Neukunden sinkt von 100.000 auf 50.000 Euro. Außerdem schreibt die Sparkasse seit Freitag auch Bestandskunden an, die auf Giro- und Tagesgeldkonto zusammen mehr als 130.000 Euro haben. Sie sollen das Geld entweder umschichten, Angebote anderer Banken nutzen oder ein Verwahrentgelt zahlen.

Es werden dabei eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten angeboten, auch die Anlage in Wertpapiere oder Versicherungsprodukte. Wenn Kunden sich nicht melden, droht ihnen die Kündigung des Kontos und die Übergabe des Geldes ans Amtsgericht. Frist für eine Antwort ist der 15. Juni. Von dieser neuen Runde sollen rund 1700 Sparkassen-Kunden betroffen sein. Sie kommen zusammen auf Einlagen bei der Stadtsparkasse von 330 Millionen Euro in täglich fälligen Geldern.

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