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#Corona-Hilfen locken Betrüger an

Corona-Hilfen locken Betrüger an

Vor gut einem Jahr legte die Bundesregierung mit den Soforthilfen ihr erstes Hilfsprogramm für Unternehmen auf, die unter den Corona-Beschränkungen leiden. Ein halbes Dutzend weiterer Programme kam im Lauf der Monate dazu. Insgesamt stellte das Wirtschaftsministerium allein für Zuschüsse mehr als 130 Milliarden Euro bereit. Doch immer deutlicher wird auch: Um dieses Geld bemühen sich nicht nur notleidende Unternehmer. Betrüger wissen die Schwachstellen der oft unter großem Zeitdruck aufgesetzten Programme für sich auszunutzen.

Julia Löhr

Rund 15.000 Ermittlungsverfahren sind in Deutschland mittlerweile wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug mit Corona-Hilfen eingeleitet worden. Dies ergab eine Umfrage der F.A.Z. unter den 16 Landesjustizministerien. Die tatsächliche Zahl dürfte noch höher liegen, weil nicht alle Landesregierungen überhaupt eine entsprechende Statistik führen. Gleiches gilt für die entstandene Schadenshöhe. In den acht Bundesländern, aus denen dazu Zahlen vorliegen, summieren sich die Beträge auf rund 67 Millionen Euro.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind groß. In Nordrhein-Westfalen wurden bislang mehr als 5600 Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Subventionsbetrugs registriert. Damit ist das Bundesland deutschlandweit der Spitzenreiter. Auch in der Hauptstadt haben die Hilfsprogramme zahlreiche Betrüger angelockt. Berlin verzeichnet bislang mehr als 2300 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug mit Corona-Hilfen. In Niedersachsen zählt das Justizministerium knapp 1500 Ermittlungsverfahren. In den übrigen Bundesländern liegen die Zahlen im dreistelligen Bereich, wobei das hessische Justizministerium auf den Unterschied zwischen Ermittlungsverfahren und Verdachtsfällen hinweist: Von Ersteren wurden dort bislang etwa 800 registriert, die Zahl der Verdachtsfälle liegt mit 1400 aber beinahe doppelt so hoch.

NRW ist Spitzenreiter

Auch in puncto Schadenssumme führt Nordrhein-Westfalen die Liste an. Zwar sieht das Landesjustizministerium das Nennen einer solchen Summe „vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Schadensbegriffs kritisch“. Mitte Februar kursierte allerdings schon unter Verweis auf das Landeskriminalamt die Zahl von knapp 39 Millionen Euro. In Niedersachsen geht es in den Ermittlungsverfahren um 11,1 Millionen ausgezahlte Hilfsgelder, in Sachsen um 7,3 Millionen Euro. In Bayern sind in den strittigen Fällen 5,5 Millionen Euro geflossen, Anträge für weitere 4,5 Millionen Euro flogen auf, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Die überwiegende Zahl der Ermittlungsverfahren bezieht sich auf die Corona-Soforthilfen. Als Bund und Länder diese im vergangenen Frühjahr auflegten, lautete die Devise, dass die Hilfen möglichst schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden sollten. Nicht selten war das Geld – meist Beträge zwischen 5000 und 15.000 Euro – schon am Tag nach dem Ausfüllen des Online-Formulars auf den Konten der Antragsteller. Betrüger hatten leichtes Spiel. Mal beantragten sie im Namen echter Unternehmen Hilfe, leiteten diese dann aber auf das eigene Konto um, mal machten echte Unternehmer falsche Angaben zu ihrer finanziellen Lage. Rheinland-Pfalz meldet bei 76 namentlich bekannten Tätern einen gewerbs- beziehungsweise bandenmäßigen Zusammenhang. „Dabei handelt es sich um Staatsbürger aus einem südosteuropäischen EU-Land mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz“, teilt ein Sprecher des Landesjustizministeriums mit. Teils seien Gewerbeanmeldungen zurückdatiert worden und die Antragsteller nach der Auszahlung wieder ausgereist. In Bremen fand man auffallend viele ausländische Konten.

Zwar hat das Bundeswirtschaftsministerium bei der – finanziell deutlich großzügiger ausgestalteten – Überbrückungshilfe eine Sicherheitslinie eingezogen. Bis auf wenige Ausnahmen können die Betroffenen ihre Anträge nicht mehr selbst stellen, sondern nur ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Doch auch dies bietet keine hundertprozentige Sicherheit vor Falschangaben, wie sich kürzlich zeigte. Anfang März stoppte das Wirtschaftsministerium kurzzeitig die Auszahlung der Abschlagszahlungen, weil sich Betrüger offenbar fälschlicherweise als prüfende Dritte ausgegeben hatten. Einen zweistelligen Millionenbetrag sollen die Verdächtigen so erschlichen haben.

Wirtschaftsministerium fordert Datenabgleich

Ein Abgleich der hilfesuchenden Unternehmen mit den bei den Finanzämtern gespeicherten Namen und Kontonummern findet bislang nur teilweise statt. Die Verwaltung begegne den Angaben der Bürger nicht von vornherein mit Misstrauen, heißt es aus dem bayerischen Justizministerium. Die Daten würden aber „mindestens stichprobenartig“ mit denen der Finanzverwaltung abgeglichen. Hessen verweist darauf, dass Antragsteller „in den etwaigen einzelfallbezogenen Abgleich ihrer Steuerdaten“ einwilligen würden. Eine Taskforce mit 20 Mitarbeitern beim Finanzamt Kassel II Hofgeismar werde bei Auffälligkeiten aktiv.

Standard ist dieser Prüfschritt aber noch lange nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist darauf, dass es schon im Herbst 2020 einen automatischen Datenabgleich von Steuer-ID und Kontonummern mit den Finanzämtern wollte – auch bei Anträgen, die über prüfende Dritte eingereicht werden. Dazu habe es aber innerhalb der Bundesregierung keine Einigung gegeben. Nach den jüngsten Betrugsfällen kommt jetzt wieder Bewegung in die Sache. „Das Bundesfinanzministerium hat dazu jetzt auch seine Bereitschaft signalisiert“, schreibt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Zwar ließen sich nie alle Straftaten verhindern. Aber man könne es den Betrügern so schwer wie möglich machen.

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