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#Das Bürgergeld bringt die Jobcenter in Not

„Das Bürgergeld bringt die Jobcenter in Not“

Am 1. Januar soll das neue Bürgergeld der Ampelkoalition das viel kritisierte Hartz-IV-System ablösen – und eine neue Ära menschenfreundlicher Sozialpolitik eröffnen: Damit werde künftig „die Würde des Einzelnen geachtet und gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert“, hieß es im Koalitionsvertrag. Aber die Chancen auf einen erfolgreichen Start dieses Projekts werden zunehmend schlechter. Denn es droht die zu überfordern, die es umsetzen sollen: die bundesweit 407 Jobcenter und ihre 60.000 Mitarbeiter. Rufe nach einer Verschiebung der Reform, zumindest großer Teile, werden immer lauter. Die Ampelkoalition gerät unter Entscheidungsdruck.

Zum Beispiel durch die Beschäftigtenvertreter: „Die vollumfängliche Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 ist aus unserer Sicht zeitlich völlig unrealistisch“, warnte kürzlich Stephanie Rau von der Gewerkschaft Arbeit und Soziales (VBBA) im Beamtenbund. Schon das im Mai von der Ampel beschlossene Aussetzen von Sanktionen gegen kooperationsunwillige Leistungsbezieher sowie die Betreuung ukrainischer Flüchtlinge habe den Kollegen „viel engagierte Arbeit und große Einsatzbereitschaft“ abverlangt.

Die Bürgergeldreform komme nun hinzu, mit neuen Aufgaben und Abläufen – was erst einmal flächendeckende Schulungen des Personals erfordere. Nur mit der nötigen Vorbereitungszeit werde man „dem politischen Ziel gerecht, Verbesserungen für die Leistungsberechtigten zu erreichen“. Die Zeit bis 1. Januar sei zu knapp.

„Das wird nicht funktionieren“

Vertreter der Kommunen, die neben der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Grundsicherung verantworten, warnen ebenfalls. „Die Jobcenter sind bereits durch die aktuellen Krisen extrem belastet“, betont Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistags und Landrat im Kreis Ostholstein. Dessen müsse sich die Politik bei dem Projekt bewusst sein. „Einfach nur neue Anforderungen an die Jobcenter zu beschließen, ohne sich näher um deren Kapazitäten und Abläufe zu kümmern, das wird nicht funktionieren“, sagte er der F.A.Z.

Noch dringlicher als mehr Zeit findet Sager allerdings mehr Geld: „Die Jobcenter brauchen zusätzliche Mittel, denn mit dem Bürgergeld werden ihre Aufgaben erneut ausgeweitet“, mahnt er.

Juli statt Januar

Die Bundesagentur hatte ihre Bedenken dem Arbeitsministerium kurz vor dem Kabinettsbeschluss zum Bürgergeld im September so mitgeteilt: Da die Jobcenter ohnehin stark ausgelastet seien, „plädiert die BA für eine Einführung des Bürgergeldes zum 1. Juli 2023“. Das zielt zwar nicht auf die geplante Erhöhung der Geldleistungen um 12 Prozent zum 1. Januar, wohl aber auf aufwendige Bausteine wie etwa die neue Weiterbildungsförderung für Arbeitslose.

Zwar sieht der Gesetzentwurf schon vor, einzelne Reformteile im April und im Juli starten zu lassen; doch aus Sicht der BA müsste es umgekehrt sein: Inkrafttreten zum 1. Juli, und dann schauen, was sich vielleicht früher machen lässt.

Mit dem Bürgergeld selbst verbinden sich unter anderem diese Ziele: Mitarbeiter sollen individueller auf Hilfebezieher eingehen; sie sollen denen, die Geld vom Staat wollen, nicht mehr als Amtsperson gegenübertreten, sondern „auf Augenhöhe“. Sie sollen neue Förderinstrumente kundig einsetzen, zudem auf Widerspruch gegen ihre Förder- und Vermittlungsvorschläge offener reagieren. Und sie sollen beurteilen, welche Reparaturkosten für Eigenheime „unabweisbar“ sind. Denn auch Immobilieneigner, denen das Gehalt wegbricht, sollen leichter Bürgergeld erhalten. Nicht zu vergessen: Das Umprogrammieren der Bearbeitungssoftware muss rechtzeitig abgeschlossen sein, falls die Reform keinen Holperstart haben soll.

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