„Das Bundesverfassungsgericht auf Irrwegen“
In seinen Urteilen charakterisiert das Bundesverfassungsgericht, insbesondere der Zweite Senat, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union immer wieder als „souveräne Nationalstaaten“. So zuletzt im Urteil vom 5. Mai 2020 über Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank. In einem Interview formuliert es der Berichterstatter zu diesem Urteil, Peter M. Huber, so: „Europa ist ein Verbund von souveränen Nationalstaaten, die sogar austreten können, wenn es ihnen nicht mehr passt.“
Deutschland, ein „souveräner Nationalstaat“? Das Grundgesetz kennt weder den Begriff „Nationalstaat“ noch „Souveränität“, nur „Hoheitsrechte“ im Plural. 1949, als das Grundgesetz geschaffen wurde, konnten die Verfassungsväter und -mütter gar nicht von einem „souveränen Nationalstaat“ Deutschland sprechen. Deutschland war geteilt, es galten die alliierten Vorbehaltsrechte. Auch 1993, als Deutschland seine Einheit wiedergewonnen hatte und nun in der Verfassung der neuen Lage Rechnung trug, wurde kein Artikel über einen „souveränen Nationalstaat“ Deutschland aufgenommen, bewusst.
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