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#Das Ende der Vertraulichkeit

Das Ende der Vertraulichkeit



Ort für Vertraulichkeiten: Journalisten als Reisebegleiter der Bundeskanzlerin im Regierungsflugzeug.

Bild: dpa

„Hintergrundgespräch“ – das klingt geheimnisvoll. Politiker und Journalisten treffen sich zum vertraulichen Austausch. Doch wirklich geheim war der Inhalt nie. Jetzt könnte ein Gerichtsverfahren die Institution noch weiter aushöhlen.

Konrad Adenauer soll einmal geklagt haben, nun habe er einem Journalisten unter dem Siegel der Verschwiegenheit etwas anvertraut, und noch immer stehe das nicht in der Zeitung. In der Tat werden Hintergrundgespräche von und mit Politikern ja nicht (nur) aus kulinarischen Gründen geführt oder um einander einmal zwanglos kennenzulernen oder wiederzusehen, sondern um Botschaften loszuwerden. Die mögen dann – mehr oder weniger verschwiemelt – auch irgendwann geschrieben oder gesendet werden. Das geschieht in individuellen Gesprächen oder in größeren Runden – seit es Politik und Presse gibt.

Reinhard Müller

Reinhard Müller

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

Doch droht dieser Form der Vertraulichkeit das Ende. Durch die Justiz. Und zwar unter Berufung auf die Pressefreiheit. Nachdem immerhin schon der Bundesnachrichtendienst nach der Klage eines Berliner Redakteurs höchstrichterlich dazu verpflichtet wurde, über Hintergrundgespräche mit Journalisten Auskunft zu geben, trifft es nun die Bundeskanzlerin. Das Bundeskanzleramt ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts dazu verpflichtet, Auskunft über Hintergrundgespräche zu geben.

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