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#Welche Corona-Regeln im November gelten

Welche Corona-Regeln im November gelten

Von Montag an werden in ganz Deutschland die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie verstärkt – der sogenannte Teil-Lockdown tritt in Kraft. Grundsätzlich können zwar Kinder und Jugendliche weiter in Kitas und Schulen gehen. Und auch wer einkaufen will, dem stehen die Geschäfte offen. Ob Waschsalon, Änderungsschneiderei oder Steuerberater – das Alltagsleben geht weiter, wenn auch mit Abstand, Masken und Einschränkungen an Orten, wo es zu Corona-Ausbrüchen kommt.

Einschränken müssen sich die Deutschen dennoch. Bundesweit schließen Restaurants, Bars, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kletterhallen, Kinos, Theater, Opern. Betroffen vom Teil-Lockdown sind alle Orte, an denen Menschen ihre Freizeit verbringen. Hinzu kommen strenge Vorschriften, wie viele Menschen sich noch treffen dürfen – drinnen und draußen.

Weil es aber letztlich die Bundesländer sind, die solche Regeln erlassen müssen, gibt es Unterschiede. Doch anders als in den vergangenen Wochen sind die neuen Maßnahmen zumindest halbwegs von Bund und Ländern vereinheitlicht worden. Ein Überblick:

Wer darf sich jetzt noch treffen?

Das kommt darauf an, wo man lebt. Grundsätzlich haben Bund und Länder beschlossen, dass sich in der Öffentlichkeit nur Angehörige zweier „Hausstände“ treffen dürfen, also aus zwei Wohnungen, und insgesamt höchstens zehn Leute. Auf der Pressekonferenz vom vergangenen Mittwoch bezeichnete Kanzlerin Merkel Gruppen feiernder Menschen auch im privaten Raum als „inakzeptabel“. Das lässt Spielraum. Fest steht: Die Regel gilt für einzelne Treffen. An zwei Tagen Menschen aus verschiedenen Haushalten zu treffen, ist also legitim.

Hamburg und Berlin wollen Kinder unter zwölf Jahren nicht mitzählen bei der Zwei-Haushalts-Regel. Baden-Württemberg und Bayern wollen diese Regel auch für private Treffen anwenden. In Bremen sollen sich im Freien zwei Haushalte treffen dürfen, aber auch bis zu fünf Personen, die nicht zusammen wohnen. In Sachsen dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen – auch aus verschiedenen Hausständen.

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Grundsätzlich sollen die Bürger aber auf „nicht notwendige“ Reisen und Besuche möglichst verzichten – auch hier gibt es also Spielraum. Das gilt auch für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Hier gelten unterschiedliche Regelungen, Bund und Länder haben betont, dass diese nicht zu einer „vollständigen sozialen Isolation“ der Betroffenen führen dürfen. Es soll möglichst bald Corona-Schnelltests für Patienten und Bewohner, Personal und Besucher geben. Offen bleiben auch Sozial- und Jugendhilfe und Beratungsstellen, um Notlagen möglichst abzufangen oder zu verhindern.

Kann man noch auswärts essen, trinken und feiern?

Nein – Restaurants, Bars und Kneipen dürfen keine Gäste mehr empfangen. Viele Clubs und Diskotheken haben aber ohnehin schon seit März zu und müssen auch geschlossen bleiben. Lieferdienste und der Verkauf zum Mitnehmen bleiben aber erlaubt, so war es auch im Frühjahr größtenteils. Für die Gastro-Branche ist das aber allerhöchstens ein Trostpflaster – viele Gastronomen protestiert gegen die Zwangspause. Schließlich haben viele in Hygienekonzepte investiert, um ihre Gäste sicher bewirten zu können. Kantinen bleiben hingegen offen.

Wie sieht es mit Sport aus?

Der Profisport – etwa die Bundesliga – muss wieder gänzlich auf Zuschauer verzichten. Wesentlich mehr Menschen dürften davon betroffen sein, dass Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und andere Sport-Orte zumachen müssen. Auch der Amateursportbetrieb wird größtenteils eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Erlaubt bleibt Individualsport, also etwa das Joggen, Walken und Inlineskaten, alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt. Ausnahmen gibt es auch hier wieder, Berlin will Kindern bis zwölf Jahren das Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen ermöglichen.

Was macht sonst noch zu?

Fast alles, wo Menschen sich in der Freizeit unterhalten lassen oder entspannen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen, Bordelle. Es lohnt sich aber, auf die Details zu schauen. Während zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Thüringen zumindest die Außenbereiche der Zoos offen bleiben, machen etwa die Zoos in Köln und Stuttgart zu. In Thüringen dürfen Museen ihre Türen für unentgeltliche Bildungsangebote öffnen.

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Gottesdienste und Demonstrationen sind im Bund-Länder-Beschluss nicht erwähnt, sie sollen in der Regel erlaubt bleiben – unter Auflagen. Manche Länder halten Bibliotheken, Volks- oder Musikschulen offen, Thüringen zumindest zum Teil auch Museen – hier lohnt ein Blick auf die Regelungen im Heimat-Bundesland.

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Auch Friseursalons dürfen unter Auflagen offen bleiben – im Gegensatz zu vielen anderen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Möglich bleiben aber medizinisch notwendige Behandlungen etwa in der Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie medizinischen Fußpflege. Sachsen-Anhalt will zum Beispiel auch Kosmetik- und Sonnenstudios offen halten, Thüringen hält es ähnlich – auch hier lohnt ein Blick auf die Details im eigenen Land.

Kann man noch verreisen?

Es wird zumindest schwierig. Von Montag an dürfen Hotels und andere Unterkünfte generell keine Touristen mehr aufnehmen, in vielen Ländern müssen schon anwesende Touristen am 2. November oder kurz darauf die Koffer packen und abreisen. Aber auch von Tagesausflügen rät die Politik dringend ab.

Gilt das alles wirklich nur im November?

Erst mal ja. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Bund und Länder wieder beraten, um „notwendige Anpassungen“ vorzunehmen. Schon jetzt gestehen manche Politiker ein, dass es natürlich keine Garantie gäbe, dass die Einschränkungen wirklich auf November begrenzt bleiben.

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