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#Das Schattenreich von Lieferando

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Das Schattenreich von Lieferando

Lieferando erreicht den hungrigen Nutzer von gleich mehreren Seiten. Über die eigene App und im Internet können Kunden Restaurants suchen und dort bestellen, hier erhält die Plattform eine Provision von 13 Prozent. Erfolgt die Lieferung an den Kunden über einen Lieferando-Fahrer, werden für die Gastronomen 30 Prozent fällig. Am Donnerstag wurde nach einer Recherche des „Bayerischen Rundfunks“ bekannt, dass der Essensvermittler, der zum niederländischen Online-Anbieter Just Eat Takeaway gehört, in Deutschland bis zu 50.000 eigener Websites betreibt, die dem Internet-Angebot der Restaurants verblüffend ähneln. Der Verdacht ist, dass Lieferando mit diesen „Schattenwebsites“, die zudem in der Suchmaschine von Google prominent plaziert sind, Verbraucher direkt abgreift, um Bestellungen über seine Plattform zu generieren.

Diese Geschäftspraxis geht über die Grenzen von Deutschland hinaus. In ganz Europa hat Just Eat Takeaway mehr als 120.000 Domains registriert, die den Adressen der Restaurants ähneln, zeigt eine Auswertung im Auftrag des „BR“. In Deutschland sind auf knapp 18.000 Seiten Bestellungfunktionen hinterlegt, auf den übrigen 32.000 soll sich zumindest das Logo von Lieferando finden.

Unmut im Internet

Nach Bekanntwerden der Recherche machten Nutzer auf Twitter Stimmung gegen den Lieferdienst. Viele riefen dazu auf, die Plattform nicht mehr zu nutzen. Das Unternehmen zeigte sich am Donnerstag gelassen. „Alle Restaurants, die sich bei Lieferando anmelden, werden über diesen Service und die Erstellung einer kostenlosen Domain informiert, erstmals im Zuge ihrer Anmeldung“, erklärte ein Sprecher. Dies sei Bestandteil des Anmeldeprozesses, im Vertrag und den AGB aufgeführt. In den Vertragsbedingungen, die der F.A.Z. vorliegen, bietet Just Eat Takeaway den Service ausdrücklich als eine Option an – Gastronomen könnten diese dann auch direkt für sich ausschließen.





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Lieferando-Fahrer
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Strampeln für zwei Kaffee
Bild: Jens Gyarmaty

„Wir erstellen Mini-Sites ausschließlich für unsere Restaurantpartner, und diese können die Erstellung ihrer Mini-Site ablehnen oder auch später bereits erstellte Mini-Sites offline nehmen lassen“, erklärt der Unternehmenssprecher. Dennoch äußern Kartellrechtler, die sich mit den Geschäftsmodellen der Plattformökonomie beschäftigen, Bedenken. „Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich Lieferando die Kundenbeziehung aneignet und die Restaurants aus dieser Position verdrängt“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Louven der F.A.Z. Das könne dadurch erfolgen, dass sich die Plattform nicht mehr als Vermittler darstelle, sondern wie ein Großhändler oder Vertriebshändler auftrete, über den „aber alles laufen muss oder faktisch läuft“.

Eine Folge, die letztlich auch Verbraucher zu spüren bekommen würden, kann laut Louven der geringere Wettbewerb bei der Suche nach Restaurants sein. Dadurch könnten auch die Verbraucherpreise beeinflusst werden, erklärt der Kartellrechtler. Denn die Provisionen der Plattform würden einem geringeren Wettbewerb durch die Restaurants außerhalb der Plattform ausgesetzt. „Restaurants erhalten so weniger Möglichkeiten zum Wettbewerb mit ihren eigenen Preisen“, so Louven.

Den Vorhalt des BR, dass die Lieferando-Seiten im Suchergebnis von Google bevorzugt gelistet werden, bestätigt eine Stichprobe nicht: Mal rangiert die Internetseite eines Restaurants ganz oben, mal ist es die Schattenwebsite von Lieferando.

Darauf angesprochen erklärt der Unternehmenssprecher: „Restaurants konkurrieren miteinander, auch auf Onlinekanälen wie Suchmaschinen. In diesem Wettbewerb sind große Gastronomieketten durch optimierte Seiten und hohe Mediabudgets im Vorteil.“ Die Lieferando-Seiten würden insbesondere kleinen Restaurantpartnern im Wettbewerb helfen und ihnen zusätzliche Umsätze verschaffen.

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