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#„Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig“

„„Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig““

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag die umstrittene Reform des Infektionsschutzgesetzes trotz teils erheblicher Vorbehalte beschlossen. Vor dem Hintergrund neuer Höchstwerte bei den Ansteckungen – das Robert-Koch-Institut meldete am Freitagmorgen mit 1706 die höchste Corona-Inzidenz aller Zeiten – sollen die meisten Schutzmaßnahmen wegfallen. Nur in sogenannten Hotspots sollen einige Maßnahmen weiterhin gelten können, wenn das jeweilige Bundesland dies beschließt.

Der Bundesrat stimmte am Freitagmittag für die Reform. Zuvor hatte es in der Länderkammer allerdings teils scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf gegeben. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kritisierte das Vorgehen der Ampelkoalition in Berlin scharf. „Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig“, sagte Bouffier. Er rügte, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) öffentlich Schlimmstes befürchte und gleichzeitig ein Lockerungsgesetz vorlege. „Es untergräbt die Akzeptanz.“ Die Bundesregierung wolle bei Corona „für nichts“ mehr Verantwortung übernehmen. Auch die neue Hotspot-Regelung fiel auf deutliche Kritik. „Juristisch ist das Murks“, sagte Bouffier. Es gebe unter anderem keine klaren Kriterien für die Definition eines Hotspots.

Der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow (Die Linke), nannte das Tragen von Masken und das Abstandhalten „Basics“, die unbedingt Bestand haben müssten. Dem Bund hielt Ramelow vor, das er den Länder viel zu wenig Zeit gegeben habe, den Gesetzentwurf zu prüfen. „Ich hatte von 8.22 Uhr bis zehn Uhr Zeit, meine Beamten zu fragen“, sagte Ramelow. „Das ist keine Beteiligung.“ Die Bundesregierung habe den Ländern in der Corona-Politik „den Stuhl vor die Tür gestellt“. Die Abwehr der Pandemie sei kein gemeinsamer Auftrag von Bund und Ländern mehr.

„Vieles bleibt unklar und unbestimmt“, kritisierte Stefanie Drese (SPD), Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem sei die Hotspot-Regelung unpraktisch, da stets der Landtag zustimmen müsse. Man brauche, um wirkungsvoll auf das Virus reagieren zu können, praktisch einen „stehenden Landtag“, sagte Drese. Die Belastung der Krankenhäuser in dem Bundesland sei so hoch wie nie zuvor. Ob ein ganzes Land als Hotspot definiert werden könne, sei unklar.

Das bayerische Kabinettsmitglied Florian Herrmann (CSU) erinnerte an den ersten Auftritt Lauterbachs vor der Länderkammer, nachdem dieser Bundesgesundheitsminister geworden war. Lauterbach hatte Bund und Länder Mitte Januar als „Team“ bezeichnet und die Bedeutung der Zusammenarbeit hervorgehoben. Davon sei laut Herrmann nichts mehr zu spüren. „Es ist wirklich schade, dass wir davon rein gar nichts mehr gemerkt haben“, sagte er. Herrmann appellierte an die Bundesregierung, mit einem neuen Gesetz nachzusteuern. Der Bund müsse „noch einmal ausloten“, wie der Zweck des Infektionsschutzgesetzes besser umgesetzt werden könne.

Unter den Rednern in der Länderkammer verteidigten allein Joachim Stamp (FDP), stellvertretender Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD), die Reform. „Wir begrüßen die Reparlamentarisierung der Corona-Bekämpfung“, sagte Stamp. Er spielte darauf an, dass ein Landesparlament der Hotspot-Regelung in Zukunft zustimmen muss. „Bundestag und Bundesrat sind in der Lage, in kürzester Zeit sämtliche Maßnahmen wieder einzusetzen.“ Dittmar nannte es angesichts der hohen Infektionszahlen „nur folgerichtig“, dass die Schutzmaßnahmen „eben nicht“ wegfielen. Auch ein ganzes Bundesland könne eine „Gebietskörperschaft“ sein, die laut dem neuen Gesetz als Hotspot-Region bestimmt werden kann. Das parlamentarische Verfahren der Reform nannte Dittmar gleichwohl „sehr mühselig“. Der Kompromiss verlange den Ländern einiges ab. „Sie sind nicht handlungsunfähig“, sagte Dittmar in die Runde der Ländervertreter.

Der Bundestag hat bereits zugestimmt

Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Ampelkoalition stimmten am Freitagmittag 388 Abgeordnete, 277 votierten dagegen. Zwei Abgeordneten enthielten sich. Das neue Infektionsschutzgesetz sei ein „schwerer Kompromiss“ der Ampel-Koalition, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Neuregelung erlaube aber weiter ein zielgerichtetes Vorgehen gegen die Pandemie. Die Opposition kritisierte die Reform scharf. Der Gesundheitspolitiker der CDU, Tino Sorgen, sprach von einem „Wirrwarr“ an Regeln. „Der Minister redet so, als ob er in Opposition zu dem Antrag stehen würde“, sagte Erwin Rüddel (CDU).

Ohne das neue Gesetz wären alle bisherigen Corona-Beschränkungen am Samstag ausgelaufen. An ihre Stelle tritt ein Basisschutz, der eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und für bestimmte Einrichtungen vorschreibt. Zu ihnen gehören Pflegeheime, Kliniken und Arztpraxen, nicht aber Schulen und Geschäfte. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder nur für Hotspots anordnen. Dazu gelten 3-G- und 2-G-Nachweispflichten, erweiterte Maskenpflichten sowie Abstands- und Hygieneregeln. Kontaktbeschränkungen gibt es allerdings nicht mehr. Ein Hotspot kann auch ein ganzes Bundesland sein.

Viele Länder machen von einer Übergangsregelung Gebrauch

Eine Übergangsregelung erlaubt, dass die Länder die bestehenden Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen; etliche Länder haben von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Selbst in den Ampelfraktionen stieß die Reform auf Kritik. Die Gesundheitsexpertin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, sagte, es brauche „für einen guten Infektionsschutz vermutlich mehr als das, was heute mit diesem Gesetz vorliegt“. Eine flächendeckende Maskenpflicht wäre gut gewesen. „Aber kein Gesetz wäre sehr viel schlechter gewesen als dieses Gesetz.“

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