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#Dem Hamburger Amokläufer war rechtlich nicht beizukommen

„Dem Hamburger Amokläufer war rechtlich nicht beizukommen“

Nach dem Amoklauf von Hamburg mit acht Toten mehren sich die Forderungen nach einer Reform des Waffenrechts. Unter anderem stellte die Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, die jetzigen Regelungen teilweise in Frage. Es sei beispielsweise „mehr als fragwürdig, warum nur Unter-25-Jährige ein amtsärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen müssen bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Da Schusswaffen in den falschen Händen Menschenleben gefährden, sollten alle Antragsteller – egal welchen Alters – solche Gutachten vorlegen müssen, forderte Mihalic. Auch sollten entsprechende Eignungsüberprüfungen eigentlich in regelmäßigen Abständen wiederholt werden müssen.

„Da der mutmaßliche Amokläufer von Hamburg anscheinend eine waffenrechtliche Erlaubnis innehatte, muss nun genau geklärt werden, wie er dazu kam“, forderte die Grünen-Politikerin. „Hundertprozentig können wir solche Amokläufe nicht verhindern, aber wir tun aktuell bei weitem noch nicht alles, was möglich ist, damit Menschen wie der Amokläufer von Hamburg nicht an Schusswaffen gelangen.“

Kontrollen auf den Prüfstand stellen

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, sagte dem RND: „Der Täter von Hamburg hatte offenbar als Sportschütze legal Zugang zu Waffen.“ Nun müsse geklärt werden, warum die Kontrollen des Täters keine Anzeichen für eine Gefahr geliefert und nicht zu einem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis geführt hätten.

Zuvor hatte bereits Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf eine Verschärfung des Waffenrechts gepocht. Sie kündigte an, den Entwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes noch einmal auf Lücken zu prüfen.

Die tödlichen Schüsse waren am Donnerstagabend während einer Veranstaltung von Zeugen Jehovas gefallen. Die Polizei war schnell am Ort. Der Täter erschoss sich. Als Extremist war der 35-jährige Schütze nach Angaben aus Sicherheitskreisen nicht bekannt. Philipp F. stammt aus Memmingen in Bayern und war war laut dpa-Informationen seit 2015 in Hamburg gemeldet. Die Tatwaffe war eine HK P30, eine ursprünglich für die Polizei konzipierte Selbstladepistole des deutschen Herstellers Heckler & Koch im Kaliber 9 mm.

Hausbesuch nach Warnung

Seit dem 12. Dezember sei F. als Sportschütze im legalen Besitz der Pistole gewesen, sagte Polizeipräsident Ralf Martin Meyer. Die Waffenbehörde habe im Januar einen anonymen Hinweis erhalten. Dieser habe angeregt, zu überprüfen, ob F. rechtmäßig im Besitz von Waffen sei und dem Verdacht einer psychischen Erkrankung nachzugehen. Anfang Februar sei F. von zwei Beamten der Waffenbehörde unangekündigt aufgesucht worden. Es habe keine relevanten Beanstandungen gegeben.

F. sei rechtmäßig im Besitz einer Waffenbesitzkarte gewesen. Sowohl die halbautomatische Waffe als auch Munition seien in einem Tresor verschlossen gewesen. Auf dem Tresor habe sich eine Patrone befunden. Dafür sei er ermahnt worden. Für weitere Schritte habe es rechtlich keine Grundlage gegeben. Meyer räumte ein, dass sich dies vor dem Hintergrund der Tat nun anders darstelle. „Man muss gucken, was man besser machen kann.“ Womöglich müssten Gesetze geändert werden.“

Nach den Schüssen fand die Polizei laut Staatsanwaltschaft in der Wohnung von F. 15 geladene Magazine, jeweils mit 15 Patronen, und vier Schachteln mit Munition.

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