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#Den Täter aus der Anonymität geholt

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Den Täter aus der Anonymität geholt

Die Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der Drohbriefe „NSU 2.0“ könnte das Ende der Ermittlungen in einem der größten Verfahren innerhalb der hessischen Polizei bedeuten. Nach mehr als zwei Jahren ist man der Person auf die Spur gekommen, die nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Polizei rund 115 Drohschreiben verschickt hat – allein mehr als ein Dutzend an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz, weitere an die Linken-Politikerinnen Janine Wissler und Martina Renner sowie an die Berliner Kabarettistin Idyl Baydar. In gewaltverherrlichender Sprache beschrieb der Absender, was seinen Opfern und deren Angehörigen widerfahren soll. Den Ermittlungen zufolge ist der Beschuldigte kein Polizist. Er gehörte auch nie der Polizei an. Der Beschuldigte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft arbeitslos, lebt in Berlin und ist ein vorbestrafter Rechtsextremist. „Sollte sich der dringende Tatverdacht gegen den dreiundfünfzigjährigen Berliner bestätigen, ist das ein ganz herausragender Ermittlungserfolg der hessischen Strafverfolgungsbehörden“, sagte am Dienstag Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU).

Dennoch stellen sich den Ermittlern noch Fragen. Etwa, woher die persönlichen Daten stammen, die der Verfasser verwendet hat. Es gebe eine „Hypothese“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. So halte man es für wahrscheinlich, dass der Beschuldigte sich die Daten bei unterschiedlichen Behörden „erschlichen“ haben könnte, indem er vorgab, ein Bediensteter zu sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde gegen den Beschuldigten in den neunziger Jahren schon einmal wegen Amtsanmaßung ermittelt. Er soll sich damals als Kriminalbeamter ausgegeben haben. Diese Masche könnte er wieder angewendet haben.

Allerdings hatte sich die Beamtin, die damals im 1.Frankfurter Polizeirevier in jenem Computer eingeloggt war, von dem aus die Daten der Anwältin Seda Basay-Yildiz abgerufen wurden, nicht erinnert, dass ein vermeintlicher Kollege die Adresse angefragt hat. Und wenn das „von außen“ tatsächlich so einfach wäre, stellt sich die Frage, warum das so ist – und ob es kein Korrektiv gibt, um dies zu verhindern.

Teil einer rechtsextremen Chatgruppe

Offen ist nach wie vor, ob es dann Zufall ist, dass ausgerechnet diese Beamtin gemeinsam mit fünf anderen Revierbeamten Teil einer rechtsextremen Chatgruppe war. Zudem wurden gerade in den früheren Schreiben Polizei-Interna genannt, die nicht ohne Weiteres zu recherchieren sind. Das zu klären und die Polizei am Ende vielleicht zu entlasten, wird eine der wichtigsten Aufgaben der weiteren Ermittlungen sein. Die Gewerkschaft der Polizei forderte am Dienstag eine öffentliche Entschuldigung.

Ein anderer Ermittlungsansatz sind die Aktivitäten im Darknet. Durch sogenannte Cyber-Forensik sind die Experten des Hessischen Landeskriminalamtes dem Beschuldigten auf die Spur gekommen. Sie haben seine Schritte in der virtuellen Welt verfolgt. Regelmäßig äußerte er sich aber auch im „normalen Internet“. Etwa auf der Plattform „PI-News“. Dort stellten die Ermittler einen User fest, dessen Beiträge „in Form und Duktus der Äußerungen Ähnlichkeiten mit den Drohschreiben“ aufwiesen, wie es bei der Staatsanwaltschaft heißt. Das sprachwissenschaftliche Institut des Bundeskriminalamtes wurde hinzugezogen und kam zu dem Schluss, dass „eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass der Autor der Drohschreiben und der Interneteinträge ein und derselbe ist. Die Auswertung des Computers des Beschuldigten könnte nun zeigen, ob auf entsprechenden Plattformen auch der Austausch privater Informationen über die Drohbrief-Opfer stattgefunden hat.

Beuth lobte am Dienstag die Ermittlungen des Landeskriminalamts. Die rund 30 Beamten aus der Arbeitsgruppe hätten nichts unversucht gelassen, um den mutmaßlichen Täter aus der Anonymität des Darknets zu reißen, und schließlich Erfolg gehabt. Die jahrelangen „widerlichen Drohungen und Einschüchterungen“ gegen Personen des öffentlichen Lebens könnten nun in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden. Wenn sich der Verdacht bewahrheite, könnten Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei aufatmen. „Nach allem, was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die Drohmail-Serie verantwortlich“, so Beuth. Die Ermittlungen würden mit der gleichen Beharrlichkeit und Akribie fortgesetzt. In Hinblick auf die von Polizeicomputern getätigten Datenabfragen sagte Beuth, die Missstände seien so weit wie möglich abgestellt worden.

Die Opposition im Hessischen Landtag unterstrich die Bedeutung der weiteren Ermittlungen. Die Frage nach möglichen Verbindungen zwischen dem mutmaßlichen Täter und potentiellen Helfern innerhalb der Polizei sei noch nicht beantwortet, konstatierte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Günter Rudolph. Stefan Müller, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sprach von einem „längst überfälligen Erfolg der Ermittlungsbehörden“. Wenn sich der Verdacht bestätige, würden „die heftigen Vorwürfe gegenüber der Polizei entkräftet“. Es sei zu klären, „wo der Tatverdächtige diese Daten in allen Einzelfällen herbekommen konnte“ und ob es sich um einen Einzeltäter handele.

Hermann Schaus, der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, äußerte die Hoffnung, „dass jetzt auch endlich Licht in das Dunkel der rechtsextremen und rassistischen Chatgruppe im 1. Frankfurter Polizeirevier, wo alles im August 2018 begann, gebracht werden kann“. „Wir freuen uns über diesen Erfolg und sind stolz auf die Ermittler“, verkündete Klaus Herrmann, der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion.

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