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#Der Bund muss wieder lernen, mit seinen Mitteln hauszuhalten

„Der Bund muss wieder lernen, mit seinen Mitteln hauszuhalten“

Die Koalition sieht sich gezwungen, ein drittes Entlastungspaket aufzulegen. Zu viel ist im heißen Sommer passiert. Die Energiepreise steigen ins schier Unermessliche. Die höheren Kosten verunsichern Verbraucher und Un­ter­nehmer. Die Wachstumsaussichten leiden. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich gleichwohl allen Forderungen aus den Reihen von Grünen und SPD widersetzt, kommendes Jahr noch einmal die Ausnahmeklausel im Grundgesetz in Anspruch zu nehmen, um weiterhin schier grenzenlos Kredite aufnehmen zu können. Das war und ist auch nicht nötig.

Die eine Krise (Pandemie) ist noch nicht ausgestanden, da schlägt die nächste zu (Russlands Angriffskrieg mit all seinen Folgen für die Energiemärkte). Auch wenn die Auswirkungen schmerzhaft sind, erlaubt dies nicht, die Schuldenregel abermals auszusetzen. Da ist das Grundgesetz eindeutig: Das geht nur im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.

Nach Putins Überfall auf die Ukraine hat der Bundestag ein Sondervermögen beschlossen, um die vernachlässigte Bundeswehr besser ausstatten zu können – eine Änderung des Grundgesetzes sorgt dafür, dass diese Mittel an der Schuldenregel vorbei aufgenommen werden können. Im Umkehrschluss heißt das: Russlands Krieg in der Ukraine kann nicht dazu herangezogen werden, die Schuldenregel ein weiteres Mal auszusetzen.

Die Finanzpolitik bleibt expansiv

Von diesem Dienstag an berät der Bundestag über den Haushalt 2023. Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett vor der Sommerpause auf den Weg gebracht hatte, sieht eine Nettokreditaufnahme von gut 17 Milliarden Euro vor. Man kann in dem Fall von einer Punktlandung sprechen. Das entspricht genau dem, was nach der Schuldenregel zulässig ist. Das war alles andere als ein Selbstläufer – und ging auch nicht ganz ohne kreative Gestaltung. Beispielsweise ist für die Krankenkassen nicht nur ein Extrazuschlag von 2 Milliarden Euro vorgesehen, sondern auch ein überjähriges Darlehen von einer Milliarde Euro. Für das Erste hat dies geholfen, das rettende Ufer zu erreichen. Denn in der Berechnung des zulässigen Defizits werden Darlehen anders als Zuschüsse behandelt.

Minister Lindner hat die Rückkehr zur Schuldenregel so oft beschworen, dass er hier kaum einen Rückzieher machen kann, ohne sein Gesicht zu verlieren. Es gibt dafür auch ökonomisch keinen Grund. So erweist sich der Arbeitsmarkt immer noch als robust. Das sorgt für Einnahmen beim Fiskus und den Sozialversicherungen, gleichzeitig drückt die gute Beschäftigungslage die Transferausgaben. In diesem Jahr stehen Lindner etwa 8 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Nächstes Jahr soll das neue Paket der Ampel den Bundeshaushalt mit etwa 24 Milliarden Euro belasten, für 9,2 Milliarden Euro hat Lindner schon vorgesorgt, der Rest muss im Rahmen der Schuldenregel gestemmt werden.

Die Schuldenregel ist nicht starr

Noch ist nicht ganz klar, wie alles finanziert wird. Auf jeden Fall hilft, dass die Schuldenregel viel flexibler ist, als die meisten denken. Eine Konjunkturkomponente sorgt dafür, dass die Obergrenze für neue Kredite steigt, wenn die Wirtschaft weniger wächst oder gar schrumpft. Wie groß dieser Effekt sein kann, zeigt der Blick zurück. In normalen Zeiten darf sich der Bund mit 12 Milliarden Euro neu verschulden. Beim Haushalt 2020 erhöhte sich dieser Rahmen vor allem wegen der deutlich schlechteren Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts am Ende auf gut 60 Milliarden Euro – das ist eine Verfünffachung der normalen Neuverschuldung.

Die Schuldenregel ist also alles andere als starr. Die Koalition nutzt die neuen Spielräume, um Bürger und Betriebe zu entlasten. Die Hälfte des dritten Pakets von 65 Milliarden Euro soll im Rahmen des Bundeshaushalts gestemmt werden. Das Abschöpfen von „Zufallsgewinnen“ auf dem Strommarkt soll Beträchtliches beisteuern, ein vergleichsweise kleiner Beitrag müsste von den Ländern kommen.

Viele Bürger sind in diesen Tagen gezwungen, achtsam zu wirtschaften, um die massiv gestiegenen Preise für Gas, Strom, Kraftstoffe, Lebensmittel auffangen zu können. Es bleibt richtig, die Ausnahmesituation zu beenden, in der die Schuldenbremse wegen der Pandemie nicht greift und fast alles finanzierbar scheint. In Zeiten großer Inflationsraten und rekordhoher Staatsschulden im Euroraum ist eine zurückhaltende Finanzpolitik angezeigt.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ein Ausreizen der Schuldenregel ist nicht restriktiv, die Finanzpolitik bleibt expansiv. Zudem kann die Regierung weniger wichtige Ausgaben streichen, um Vordringliches zu finanzieren. Das hat es zwar lange nicht gegeben – bleibt aber möglich. Der Bund muss wieder lernen, mit seinen Mitteln hauszuhalten.

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