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#Wahlrechtsreform: CSU reicht Verfassungsklage ein




Um den Bundestag zu verkleinern, soll eine Wahlrechtsreform kommen. Die CSU ist aber gegen die Pläne und kündigte eine Verfassungsklage an. Bayern werde um Millionen Wählerstimmen beraubt.

Der Bundestag soll zukünftig kleiner werden. Nach langem Hin und Her stimmte der Bundestag am Mitte März über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition ab. Seitdem steht fest, dass die Reform kommen soll. Diese sieht vor, dass der Bundestag, der auf 736 Abgeordnete angewachsen ist, ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert wird.

Nach einer Parteivorstandssitzung machte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nochmal deutlich, dass die CSU Verfassungsklage gegen die Wahlrechtsreform einreichen wird. Er bezeichnete die Pläne als „fundamentale Verletzung der Demokratie“, „Verstoß gegen das Bundesstaatsprinzip und Demokratieprinzip“. Die Ampel-Koalition habe ein Wahlrecht für eine neue Mehrheit gezimmert. Künftig würde es demnach keine Bundestagswahl sondern nur noch eine Zuordnung geben. Bayern würde um Millionen Wählerstimmen beraubt. Söder sagte im März, dass er davon ausgehe, dass die Klage am Verfassungsgericht in Karlsruhe große Aussicht auf Erfolg habe.

Wahlrechtsreform soll Bundestag verkleinern

Die Verkleinerung des Bundestags soll erreicht werden, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Die 299 Wahlkreise sollen bestehen bleiben. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung sollen allein die Zweitstimmen sein. Nach den neuen Regeln kann es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht.

Video: dpa

Das könnte Bayern betreffen – wegen der vielen Direktmandate der CSU. Die CSU konnte im aktuellen Bundestag von 2021 45 Mandate erzielen. Laut Zweitstimmen-Verhältnis standen ihr allerdings nur 34 zu, deshalb bekam sie elf Überhangmandate. Auf diese elf Mandate müsste sie bei dem vorgeschlagenen Modell verzichten.

Auch die sogenannte Grundmandatsklausel soll gestrichen werden. Sie bewirkt, dass eine Partei auch dann nach ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat.

Wahlrechtsreform laut Söder verfassungswidrig

Es sei einmalig, dass sich eine politische Mehrheit eine neue Mehrheit zimmere. Dies sei ein gezielter, parteipolitisch motivierter Eingriff in das Wahlverfahren und ein schwerer staatspolitische Fehler, sagte Söder im März. Der Ministerpräsident habe den Eindruck, die Ampel wolle sich dauerhaft eine Mehrheit sichern und kritische Stimmen mundtot machen. „Natürlich ist das verfassungswidrig“, sagte Söder.

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