#Deutsche Bahn streicht Service für Bahncard-Kunden
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„Deutsche Bahn streicht Service für Bahncard-Kunden“

Vielfahrer bei der Deutschen Bahn sind, wenn sie wirklich regelmäßig auf der Langstrecke unterwegs sind, oftmals Kunden der Bahncard 100. Mit ihr kannst du nicht nur (fast) alle regulären Linien-Züge in Deutschland nutzen, sondern auch den ÖPNV in mehr als 100 Städten. Außerdem ist die Mitnahme eines Fahrrades kostenlos. Kostenlos war bislang auch der DB Gepäckservice, bei dem sich Bahncard 100 Kunden ihr Gepäck mit Hermes an den Zielort oder nach Hause schicken lassen konnten. Doch damit ist ab Januar Schluss.
Bahncard wird teurer
Wie aus den aktuellen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn hervorgeht, entfällt der Gepäckservice für die Bahncard 100 komplett. Zuletzt hatte die Bahn den Service schon 2019 verschlechtert. Bis dato konnten Kunden theoretisch jeden Tag einen Koffer kostenlos verschicken. Das nutzten jedoch offenbar zu viele Kunden aus, sodass Koffer für die ganze Firma oder Nachbarschaft auf Reisen geschickt wurden. Seitdem war die Nutzung nur noch zweimal im Monat möglich. Jetzt entfällt auch diese Nutzung.
Gleichzeitig erhöht die Deutsche Bahn die Kosten für die Bahncard 100. Statt bisher 4.027 Euro pro Jahr kostet die Bahn-Flatrate künftig 4.144 Euro in der 2. Klasse. Willst du die Flatrate in der 1. Klasse nutzen, so sind es bei einem Antrag nach dem 12. Dezember 7.010 Euro statt bislang 6.812 Euro.
- Bahncard kündigen: Darauf musst du achten
Darum werden Kostenlos-Reservierungen nicht erstattet
In der 1. Klasse beinhaltet die Bahncard 100 pro Jahr 100 Sitzplatzreservierungen. Diese Reservierungen sind auch bei einem normalen 1.-Klasse-Ticket enthalten. Hier ändert die Deutsche Bahn mit sofortiger Wirkung aber die Formulierung für alle Reservierungen. Aus einer integrierten Sitzplatzreservierung wird eine unentgeltliche Sitzplatzreservierung.
Diese spitzfindig anmutende Änderung hat jedoch einen praktischen Hintergrund für die Bahn: Bei einer kostenlosen Sitzplatzreservierung ist sie bei Nichterfüllung der Reservierung (etwa durch Zugausfall oder anderes Wagenmaterial) nicht zu einer Erstattung verpflichtet.
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Bildquellen
- ICE 4 der Deutschen Bahn: Deutsche Bahn
- ICE 3 auf Viadukt: Deutsche Bahn
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