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#Ernährungsmythen und Übertragungen durch Geimpfte

Ernährungsmythen und Übertragungen durch Geimpfte

Liebe Leserin, lieber Leser, Vitamin-Booster, Spurenelemente, Ballast- und Mineralstoffe, Aminosäuren – auf dem Markt mit Nahrungsergänzungsmitteln ist viel los. Wir haben mit dem Ernährungsmediziner Markus Frühwein über Sinn und Unsinn dieser Präparate gesprochen, und der räumt mit ein paar Mythen auf: „Es ist ein Irrglaube, dass viel Vitamin C eine Erkältung verhindert. Dafür gibt es keinerlei Beweise und damit keinen Grund, zu Nahrungsergänzungsmitteln zu greifen. Mit einem Konsum von 100 bis 200 Gramm Obst am Tag ist der Vitamin-C-Bedarf eines gesunden Menschen in der Regel gedeckt. Alles oberhalb dieses Werts wird wieder ausgeschieden. Man gibt mit Vitaminprodukten am Ende häufig Geld für etwas aus, was nichts bringt.“ Aber es gibt eben doch Unterschiede. Vitamin D kann sinnvoll sein, Magnesium zum Beispiel auch. Vielleicht ist es Lektüre, die gesünder macht.

Carsten Knop

Apropos gesund: Eine bestimmte Frage wird für das Land mit dem Impffortschritt in den kommenden Wochen und Monaten immer wichtiger. Denn an der Antwort hängt auch die Debatte, inwiefern die Einschränkung von Freiheitsrechten für Geimpfte wieder aufgehoben wird: Können Geimpfte das Coronavirus übertragen? Joachim Müller-Jung, der Leiter unserer Wissenschaftsredaktion, hat sich auf die Suche nach dieser Antwort gemacht. Sie zu finden, ist nicht leicht. Manche Geimpfte können das Virus noch in sich tragen, das steht fest. Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob diese Geimpften, die sich trotzdem anstecken und nachweislich Viren in den oberen Atemwegen produzieren, andere anstecken. Dazu gibt es keine Daten, nur Spekulation. Das ist keine gute Nachricht – und Müller-Jung schreibt auch, was daraus folgt.

Die ganze Corona-Situation ist und bleibt belastend, übrigens auch für viele Beziehungen und damit auch Ehen. In diesem Zusammenhang darf der in diesem Newsletter beinahe übliche Hinweis auf die häuslichen Finanzen nicht fehlen. „Von nun an gehört alles uns beiden gemeinsam je zur Hälfte“: Diesem Irrglauben hängen viele Eheleute seit der Hochzeit an. Richtig aber ist: Wenn kein Ehevertrag geschlossen wird und damit beide in einer Zugewinngemeinschaft leben, behält jeder sein Vermögen für sich. Anders als oft behauptet, haftet der eine Ehepartner auch nicht für die Schulden des anderen – es sei denn, die Bank verlangt gemeinsame Haftung, wenn das Paar einen Kredit aufnimmt. Hanno Mußler, Redakteur in der Wirtschaft, berichtet über die gelebte Wirklichkeit vieler Ehen, die nicht zur juristischen Realität getrennter Vermögenssphären passt: Scheinbar ist „gemeinschaftliches Vermögen“ entstanden. Doch die Kreditrückzahlung für die Immobilie und die Einzahlungen in die Lebensversicherung hat nur ein Partner aus Einkommen geleistet. Das führt dazu, dass gerade reiche Eheleute im Irrglauben an das „Uns-gehört-ja-sowieso-alles-Gemeinsam“ schnell Steuerhinterziehung begehen. Nach einer Scheidung oder dem Tod eines Partners kann das richtig unerfreulich werden.

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Viele Grüße,

Ihr Carsten Knop
Herausgeber
Frankfurter Allgemeine Zeitung

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