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#Die Altenpflege im Heim wird immer teurer

Die Altenpflege in Deutschland verteuert sich drastisch – und entsprechend stark wächst die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen: Höhere Gehälter für Pflegekräfte, Mehrausgaben für den gesetzlich geforderten Personalaufbau und der Anstieg von Energie- und Sachkosten treffen inzwischen nicht mehr nur Heimbetreiber, von denen etliche jüngst schon in wirtschaftliche Not oder gar die Insolvenz geraten sind. In dem Maß, wie die Heime nun von Pflegekassen und Sozialbehörden höhere Vergütungen genehmigt bekommen, springen die von den Betroffenen zu zahlenden Eigenanteile nach oben.

Wie eine am Dienstag veröffentlichte Auswertung des Ersatzkassenverbands VdEK ausweist, hat sich dieser Eigenbeitrag für vollstationäre Pflege allein in den vergangenen zwölf Monaten um rund 350 Euro auf durchschnittlich mehr als 2500 Euro im Monat erhöht. Das ist ein Anstieg um 16 Prozent.

Im Fünfjahreszeitraum seit Juli 2018 hat sich der Betrag sogar um rund 750 Euro im Monat oder mehr als 40 Prozent erhöht. Der Eigenanteil gibt an, wie viel Bewohner neben den Leistungen der Pflegeversicherung für den Heimplatz aus eigener Tasche zahlen müssen. Die Pflegeversicherung trägt mit pauschalierten Zahlungen dazu bei, derzeit bis zu 2005 Euro im Monat.

Die Pflegebedürftigen tragen die Kosten

Konkret sieht es der Auswertung zufolge jetzt so aus: Nach Abzug dieser Versicherungsleistung ergab sich im bundesweiten Mittel ein monatlicher Eigenanteil von 2610 Euro für vollstationäre Pflege. Das waren 142 Euro mehr als im Januar und 362 Euro mehr als vor einem Jahr. Allerdings ist davon noch ein 2022 eingeführter neuer Zuschlag der Pflegeversicherung abzuziehen; das waren zuletzt im Mittel 62 Euro in den ersten zwölf Monaten des Heimaufenthalts. Letztlich hatten Pflegebedürftige also 2548 Euro selbst zu zahlen. Noch im Juli 2022 waren es nach Abzug des Zuschlags „nur“ 2200 Euro.

Der Kranken- und Pflegekassenverband VdEK, der diese Auswertung halbjährlich vorlegt, wertet die Entwicklung als Alarmzeichen. „Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, läuft etwas gründlich schief“, sagte Verbandsvorstand Jörg Meyers-Middendorf. Den Kostenanstieg an sich erklärte er aber für gerechtfertigt: „Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, so der Kassenvertreter. Allerdings dürfe es nicht so sein, „dass die stetig steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen“.


Kurzfristig führt der Anstieg der Eigenanteile dazu, dass mehr Pflegebedürftige Sozialhilfe beantragen müssen, wenn sie die Summen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen leisten können. Aktuelle Daten dazu gibt es nicht. Aber schon in den fünf Jahren bis 2021 hat sich allein die Zahl der Über-80-Jährigen, die Sozialhilfe für vollstationäre Pflege erhalten, um ein Fünftel auf rund 190.000 erhöht, wie die amtliche Statistik ausweist.

Pflegereform soll Entlastung bringen

Anders als früher nehmen die Sozialämter dabei Kinder der Pflegebedürftigen nur noch dann in Regress, wenn diese mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen haben. Dies hatte die schwarz-rote Koalition 2018 so geregelt. Wer wegen eines guten Einkommens zahlen muss, darf für den eigenen Lebensunterhalt einen angemessenen Bedarf nach den Sätzen der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geltend machen. Betroffen von dem Regress der Sozialämter sind allerdings nur Verwandte ersten Grades, also nicht die Ehepartner der Kinder von Pflegebedürftigen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann darauf verweisen, dass seine jüngste Pflegereform eine gewisse Entlastung für Pflegebedürftige bringt: Von Januar 2024 an zahlt die Pflegeversicherung höhere Zuschläge zur Reduktion des Eigenanteils. Für die ersten zwölf Monate verdreifacht sich der Zuschlag, statt um 62 Euro würde der rechnerische Eigenanteil im aktuellen Fall also um 186 Euro gemindert. Allerdings: Hält der Kostenanstieg an, dürfte auch das nicht ausreichen, um die Eigenanteile auch nur vorübergehend zu senken.

Der Sozialverband VdK bekräftigte am Dienstag seine Forderung, anstelle der bisherigen Pflegeteilversicherung eine Vollversicherung einzuführen, die alle Kosten für alle Pflegebedürftigen aus Beiträgen und Steuern bezahlt. Mit der Pflegebeitragserhöhung zum 1. Juli nähert sich die Summe der Sozialbeiträge freilich schon jetzt der Rekordmarke von 42 Prozent des Bruttolohns. Gegen eine Vollversicherung wird zudem eingewandt, dass davon insbesondere wohlhabende Senioren und ihre Erben profitierten: Sie würden auf Kosten der Solidargemeinschaft davor geschützt, im Pflegefall das eigene Vermögen einsetzen zu müssen. Die Wirtschafts- und Mittelstandsunion, aber auch der CDU-Sozialflügel, haben sich jüngst klar gegen eine solche Vollversicherung positioniert.

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