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#Die CDU denkt über eine Rentenreform nach

Die CDU denkt über eine Rentenreform nach

In der CDU wächst nach vielen Jahren einer Rentenpolitik, die auf Leistungsausweitungen konzentriert war, der Wunsch nach einer grundlegenden Umstrukturierung der Rentenversicherung. In einem Papier für den CDU-Bundesfachausschuss schlägt der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker vor, das Renteneintrittsalter an die wachsende Lebenserwartung anzupassen, die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen und mittelfristig auch Beamte in das System einzubeziehen. Strukturreformen seien nötig, um die Rente „zukunftsfest“ zu machen. Einvernehmen über die Vorschläge gibt es noch nicht; der Fachausschuss will am 30. November über den Entwurf beraten.

Kerstin Schwenn

In dem Papier heißt es, steigende Kosten der Alterssicherung könnten nicht nur von den Beitragszahlern aufgefangen werden. Um die Einnahmen auf eine breitere Basis zu stellen, wird vorgeschlagen zu prüfen, die Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung von 2030 an auf  Einkünfte jenseits des Arbeitsentgelts auszudehnen oder aber mehr Steuermittel  zur Stabilisierung der Beiträge in das System zu lenken. Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen, die zurzeit bei 6900 Euro (West) und 6450 Euro (Ost) liegt. Stufenweise soll die Grenze über zehn Jahre so steigen, dass Rentenbeiträge auf das gesamte Gehalt fällig werden. Dann steigen aber auch die (bisher begrenzten) Rentenansprüche.

Hinzuverdienstgrenzen sollen vereinfacht werden

Um der Alterung der Bevölkerung Rechnung zu tragen, sollen Anreize geschaffen werden, länger zu arbeiten und ein höheres Renteneintrittsalter zu erreichen. Gedacht ist dabei an einen höheren Rentenzuschlag, „sofern er versicherungsmathematisch darstellbar ist“. Außerdem sollen bisherige Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Altersgrenze vereinfacht werden. Zu einer weiteren Heraufsetzung des Renteneintrittsalters, das 2031 bei 67 Jahren liegen wird, heißt es vage: „Es ist zu prüfen, in welchem Umfang die gewonnene Lebenszeit ausgewogen auf Erwerbsphase Rentenphase verteilt werden kann.“

Statt eine neue Altersgrenze zu nennen, wird angeregt, die Regelaltersgrenze von 2030 an auf eine „Regelversicherungszeit“ umzustellen. Damit sollen das individuelle Renteneintrittsalter errechnet und die Altersgrenze automatisch an die Lebenserwartung angepasst werden. 2030 müsste jemand 45 Jahre nachweisen, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Regelversicherungszeit soll dann entsprechend der Lebenserwartung angepasst werden. „Grundsätzlich soll die gewonnene Lebenszeit je zur Hälfte auf Erwerbsarbeitszeit und Rentenzeit aufgeteilt werden“, heißt es.

Außerdem wird vorgeschlagen, die gesetzliche Rentenversicherung  langfristig von einem Umlagesystem  in ein Mischsystem aus Umlage und Kapitalanlage umzubauen. Im Entwurf heißt es, die Rentenversicherung solle beauftragt werden, einen Rentenfonds für die Kapitalanlage aufzubauen. Dazu sollten 2,5 Prozent des Bruttolohns, derzeit etwa 32 Milliarden Euro im Jahr, in den Aufbau eines Rentenfonds fließen statt in das Umlagesystem.

Neu ist für die CDU die Vorstellung, die Rentenversicherung  zur Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln. Im Papier heißt es: „Dabei wollen wir als ersten Schritt ab 2030 die Personen unter 30 Jahren, die als Beamte, Selbstständige oder Politiker tätig sind oder werden, in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren. Alle, die älter sind bleiben in ihren bisherigen Versorgungswerken.“

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