Nachrichten

#EU-Gericht erklärt Sanktionen gegen Janukowitsch für ungültig

Inhaltsverzeichnis

EU-Gericht erklärt Sanktionen gegen Janukowitsch für ungültig

Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch Sanktionen für ungültig erklärt, die die Europäische Union 2019 gegen den früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und dessen Sohn Aleksandr verhängt hatte. Die Richter entschieden, dass der Rat der Mitgliedstaaten die Verteidigungsrechte und das Recht der Betroffenen auf wirksamen Rechtsschutz nicht berücksichtigt habe. Es war schon das dritte Mal, nach Urteilen in den Jahren 2016 und 2017, dass das Gericht den beiden Klägern Recht gab und Sanktionen gegen sie für nichtig erklärte.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Der Rat hatte im März 2014 die Vermögenswerte von Janukowitsch und seinem Sohn in der EU eingefroren, nachdem die beiden die Ukraine fluchtartig verlassen hatten. Begründet wurde dies mit Ermittlungen im Land gegen beide wegen der Veruntreuung öffentlicher Mittel und deren illegalen Transfers ins Ausland.

Hat EU-Rat Urteile geprüft?

Trotz der Entscheidung bleiben Janukowitsch und sein Sohn auf der Sanktionsliste der EU, wie ein Sprecher der Kommission am Mittwoch bekräftigte, und zwar auf Basis eines Beschlusses von März 2021, der für ein Jahr gültig ist. Darin seien die Gründe gegenüber dem Rats-Beschluss von 2019, den das Gericht für nichtig erklärte, schon „modifiziert“ worden. Dies war auch nach den beiden vorherigen Gerichtsentscheidungen schon geschehen, jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht in ausreichender Form. Der Beschluss dieses Jahres war nicht Teil der Klage, die Janukowitsch und sein Sohn in Luxemburg angestrengt hatten.

F.A.Z. Machtfrage – Der Newsletter zur Bundestagswahl

jeden Dienstag

ANMELDEN

Das Gericht – die erste Instanz der europäischen Rechtssprechung – erkennt zwar an, dass Sanktionen auf Grundlage inzwischen in der Ukraine eröffneter Strafverfahren gegen Janukowitsch und dessen Sohn verhängt werden können. Jedoch habe der Rat „nicht dargetan, dass er diese Entscheidungen tatsächlich geprüft hat und dass er daraus den Schluss ziehen konnte, dass der Wesensgehalt der Verfahrensrechte der betreffenden Personen beachtet worden war“, teilte das Gericht mit.

Mit den Entscheidungen selbst, so das Gericht, könne nicht belegt werden, dass diese Strafverfahren unter Beachtung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz eröffnet und durchgeführt worden seien. So hätte etwa dargelegt werden müssen, ob die Behörden das Recht auf ein Verfahren in angemessener Frist beachtet hätten. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft der EU jahrelang Vorermittlungen geführt.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!