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#Wie sollen wir Weihnachten und Silvester feiern?

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Wie sollen wir Weihnachten und Silvester feiern?

Es klang ein wenig widersprüchlich. „Corona macht keine Weihnachtspause“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach den Beratungen von Bund und Ländern. Die neuen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sollen dann aber, wie er mitteilte, doch erst nach den Festtagen gelten. Und zwar vom 28. Dezember an, „spätestens“, wie es an mehreren Stellen des Beschlusses heißt, denn die einzelnen Bundesländer können die Maßnahmen schon vorher verhängen.

Von dieser Möglichkeit macht zum Beispiel Hamburg Gebrauch. Dort gilt schon vom 24. Dezember an, was andernorts erst nach Weihnachten gelten wird: Geimpfte und Genesene dürfen sich nur noch maximal zu zehnt treffen. Wer ein größeres Familientreffen geplant hatte, muss nun also kurzfristig einzelne Freunde und Familienmitglieder ausladen. Restaurants und Kneipen müssen in Hamburg an Heiligabend schon um 23 Uhr, an Silvester dann um 1 Uhr in der Nacht schließen.

Auch Mecklenburg-Vorpommern zieht die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vor, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) auf Twitter mitteilte. Sie gelten dann ebenfalls schon vom 24. Dezember an. In Baden-Württemberg soll das schon am 27. Dezember der Fall sein. In Sachsen gilt bei privaten Feiern für Geimpfte und Genesene schon seit dem 13. Dezember eine Begrenzung auf 20 Personen. 

Eine Mutter und ihr Sohn sitzen vor einem geschmücktem Christbaum.


Eine Mutter und ihr Sohn sitzen vor einem geschmücktem Christbaum.
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Bild: dpa

Dort und im Rest der Republik gilt spätestens der 28. Dezember als Stichtag für die (weiteren) Kontaktbeschränkungen. Erst dann sollen sich Geimpfte und Genesene nur noch maximal zu zehnt treffen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres davon ausgenommen sind. Ungeimpfte dürfen hingegen weiterhin ausschließlich Personen des eigenen Haushalts treffen, sowie zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Tanzveranstaltungen sind ebenfalls spätestens vom 28. Dezember an untersagt, Diskotheken und Clubs müssen schließen. Letzteres soll in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt schon vor Weihnachten gelten.

Testen vor Weihnachtstreffen

Bundeskanzler Scholz machte deutlich, dass auch schon an den Weihnachtstagen Vorsicht geboten sei und er warb für die bekannten Maßnahmen, die gegen die Ausbreitung des Coronavirus helfen: Maske tragen, Abstand halten, Lüften. Und er gab auch die Empfehlung ab, sich vor den Familientreffen auf das Virus testen zu lassen, selbst wenn man schon geimpft ist. Dafür warben auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, am Mittwoch. „Das Weihnachtsfest soll nicht der Funke sein, der das Omikron-Feuer entfacht“, sagte Wieler. Lauterbach empfahl sogar gleich mehrere Schnelltests an mehreren Tagen hintereinander.

Scholz sagte bereits am Dienstagabend, man habe beobachtet, dass Familien verantwortungsvoll handelten und sich das vergangene Ostern und Weihnachten in der Pandemie nicht als Infektionstreiber erwiesen hätten. Gleichwohl heißt es im Beschluss der Bund-Länder-Runde, man solle auch schon an Weihnachten die Kontakte begrenzen – „eigenverantwortlich“.

Dass es bei den Beratungen nicht ganz harmonisch zuging, lässt sich an einer Protokollerklärung ablesen, die Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen abgegeben haben. Die von Winfried Kretschmann (Grüne) und Michael Kretschmer (CDU) regierten Bundesländer halten die gefassten Beschlüsse „für nicht weitgehend genug“.

Gar nicht erwähnt sind in dem Bund-Länder-Beschluss die Kirchen. Für Weihnachtsgottesdienste gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regeln. Wer an den Festtagen einen solchen Gottesdienst besuchen möchte, muss sich also an Ort und Stelle über die lokalen Regeln informieren.

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