#Die teure Villa in Berlin
„Die teure Villa in Berlin“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn muss, einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zufolge, ein weitreichendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an seinen privaten Vermögens- beziehungsweise Immobilienverhältnissen hinnehmen (Az.: 7 U 16/21).
Spahn und sein Ehemann Daniel Funke hatten sich gegen die Berichterstattung des „Tagesspiegels“ über den Kauf einer vier Millionen Euro teuren Villa in Berlin gewendet. Das Landgericht Hamburg hatte bejaht, dass die Berichterstattung inklusive Erkundigungen beim Grundbuchamt zu weit gegangen sei und eine einstweilige Verfügung erlassen. Spahn hatte sich seinerseits dafür interessiert, welche Journalisten Auskunft verlangt hatten, sich dann aber juristisch zurückgezogen.
Vor dem Oberlandesgericht ging es nun um eine Kostenentscheidung. Diese fiel zuungunsten Spahns und seines Ehemanns aus. Sie hätten, so das OLG, „wegen der überragenden Bekanntheit des Antragstellers“ als einem „der profiliertesten deutschen Politiker“ hinzunehmen, „dass in deutlich weiterem Umfang über ihre Vermögensverhältnisse berichtet wird, als dies für reine Privatpersonen gilt“. „Politische Führungspersonen“, so befand das Gericht, „müssen sich als Repräsentanten des Staates schon grundsätzlich eine kritische Befassung mit ihren finanziellen Verhältnissen gefallen lassen“. Für die „politische Meinungsbildung“ sei es „auch von ganz erheblichem Interesse, wie gewählte Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestreiten und wie sie finanziell situiert sind“.
Dies könne der Öffentlichkeit Vermutungen oder sogar „Rückschlüsse auf ihre politische Unabhängigkeit, auf ihren Geschäftssinn, aber auch auf ihre politische Ausrichtung ermöglichen. Der Erwerb einer ungewöhnlich teuren Immobilie, die für durchschnittliche Verdiener außerhalb jeder Reichweite ist und auch mit der Vergütung eines Bundesministers nicht ohne weiteres zu bezahlen ist, kann zudem Anlass zu Diskussionen über das generelle Preisgefüge am Immobilienmarkt geben.“
Da sich Spahn mit pointierten Aussagen als „besonders streitbarer Vertreter einer konservativen Politikrichtung“ profiliert und etwa geäußert habe, dass die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) ausreichend sei, müsse er sich „eher als andere Personen eine kritische Berichterstattung über seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse gefallen lassen“. Dies wirke sich „als unvermeidbarer Reflex“ auch auf seinen Ehemann aus.
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