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#Diese Quarantäne-Regeln gelten jetzt

Diese Quarantäne-Regeln gelten jetzt

Nach dem Beschluss des Bundestags am Donnerstagabend hat der Bundesrat in einer Sondersitzung am Freitagvormittag den Weg für neue Regeln für Quarantäne und Isolation freigemacht. Bund und Länder hatten sich vor einer Woche auf darauf verständigt, die Vorschriften im Zusammenhang mit der neuen Omikron-Variante des Coronavirus anzupassen.

Die neuen Regeln sehen grundsätzlich vor, dass Infizierte nach sieben Tagen aus der Isolation entlassen werden können, wenn sie einen negativen PCR- oder Schnelltest vorlegen. Selbsttests genügen für das sogenannte Freitesten aus der Isolation nicht. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es zusätzliche Anforderungen. Sie müssen, um nach sieben Tagen die Isolation verlassen zu können, einen PCR-Test vorlegen und dürfen zuvor mindestens 48 Stunden lang keine Anzeichen einer Erkrankung gezeigt haben. Für alle Infizierten gilt: Ohne negativen Test dauert die Isolation länger, sie beträgt dann zehn Tage.

Enge Kontaktpersonen, die keine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus bekommen haben oder nicht gerade erst von einer Erkrankung genesen sind, müssen ohne Test ebenfalls zehn Tage in Quarantäne, können sich aber nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest freitesten. Auch hier ist ein Selbsttest nicht ausreichend. Kontaktpersonen, die im Gesundheitswesen arbeiten, können sich nach sieben Tagen auch mit einem Schnelltest aus der Quarantäne befreien, es muss – anders als bei Infizierten in Isolation – nicht zwingend ein PCR-Test sein. Für Kontaktpersonen im Gesundheitswesen gilt zudem nicht das Kriterium, dass sie mindestens zwei Tage symptomfrei gewesen sein müssen.

Kinder und Jugendliche, die als enge Kontaktpersonen von Infizierten gelten, können die Quarantäne  bereits nach fünf Tagen verlassen, wenn sie einen negativen PCR- oder Schnelltest vorzeigen. Grundsätzlich nicht in Quarantäne müssen Personen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben, sowie aktuell doppelt Geimpfte sowie kürzlich Genesene. Die Zweitimpfung beziehungsweise die Erkrankung darf dann höchstens drei Monate zurückliegen.

Die Bundesländer müssen die neuen Regeln umsetzen und haben die Möglichkeit, zusätzlich eigene Bestimmungen zu erlassen. Bund und Länder hatten sich vor dem Hintergrund der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus darauf verständigt, die Fristen zu verkürzen. So soll verhindert werden, dass zum Beispiel der Betrieb in Krankenhäusern zum Erliegen kommt, weil viele Kontaktpersonen die volle Dauer – in der Regel zehn Tage – in Quarantäne bleiben müssen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht ein Ende der Pandemie kommen. Es gebe die Möglichkeit, die Pandemie in Deutschland in diesem Jahr zu beenden, sagte Lauterbach im Bundesrat. Nun müsse diese Möglichkeit genutzt werden. Nicht jedes Land sei dazu in der Lage. „Wir sind privilegiert“, sagt der SPD-Politiker.

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