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#Differenzierte Lösungen für religiöse Amtsträger

Differenzierte Lösungen für religiöse Amtsträger

Die Regelung des Erscheinungsbilds von Amtsträgern, wenn es religiöse Bezüge aufweist, bleibt Diskussionsthema: Das Inkrafttreten von Änderungen zu § 61 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 34 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), die die Wahrnehmung von Aufgaben und das Verhalten von Beamten regeln, steht unmittelbar bevor. Nach den geänderten Vorschriften kann u.a. das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken und Symbolen im sichtbaren Bereich von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds können dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen. Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem ein Justizneutralitätsgesetz erlassen, das zur Stärkung der religiösen und weltanschaulichen Neutralität der dortigen Justiz u.a. Berufsrichtern und Berufsrichterinnen das Tragen von religiös konnotierter Kleidung wie Kippa und Kopftuch im Gerichtssaal und bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeit, bei der mit einer Wahrnehmung durch Dritte zu rechnen ist, verbietet.

Hier zeigen sich exemplarisch zwei mögliche Regelungsansätze. Einmal wird ein spezifischer Bereich der Ausübung staatlicher Gewalt – die Justiz – geregelt. Im anderen Fall wird umfassend an den Beamtenstatus angeknüpft, unabhängig von der konkret ausgeübten Tätigkeit. Ein Gesetz, das das jeweils zu regelnde Gebiet im Blick hat, stellt im Rahmen der grundrechtlich besonders geschützten Religionsfreiheit den überzeugenderen Zugang zur Auflösung der entsprechenden Konflikte dar: Tragfähige Lösungen sollten auf bereichsspezifische Regelungen zurückgreifen, die funktionsabhängig das Tragen religiöser Symbole zulassen bzw. verbieten. Dabei sollte der Wert der staatlichen Ausbildung und staatlicher Kontrollmechanismen in den Vordergrund gerückt werden. Beide können effektiv das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Neutralität der staatlichen Akteure und Institutionen stärken.

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