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#Drehbuchautorin hat Recht auf Auskunft über Filmeinnahmen

Drehbuchautorin hat Recht auf Auskunft über Filmeinnahmen

Die Drehbuchautorin der Erfolgsfilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrkühen“, Anika Decker, hat ein Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen. Das entschied das Berliner Kammergericht am Dienstag in erster Instanz. Decker, hatte – wie die F.A.S. Anfang Oktober exklusiv berichtete – Til Schweigers Produktionsfirma Barefoot und Warner Bros. verklagt und Auskunft über die mit den Filmen gemachten Umsätze und eine angemessene Beteiligung daran verlangt.

Julia Encke

Julia Encke

Verantwortliche Redakteurin für das Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

Das Landgericht Berlin begründet die Stattgabe der Klage in der ersten Stufe damit, dass „aufgrund des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden“. Das Urheberrecht sieht vor, „eine ursprünglich angemessene Vergütung bei überdurchschnittlichem Erfolg nachträglich anzupassen“. Dabei könne es im Rahmen der jetzt entschiedenen Auskunftsstufe offenbleiben, ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei. Die Klägerin könne jedenfalls Auskunftserteilung und Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen eines Anspruchs ermitteln zu können. Ob allerdings tatsächlich Zahlungsansprüche der Klägerin gegen die Beklagten bestünden, sei – so der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung – durch das heutige Urteil gerade noch nicht entschieden, sondern müsse erst im weiteren Verfahren geklärt werden.

Im Gespräch mit dieser Zeitung äußerte sich Deckers Anwalt, Nikolaus Reber, zufrieden. „Wir sind sehr erfreut, dass das Gericht auf erster Stufe der Klage Warner Bros. und Barefoot in vollem Umfang zur Auskunft verpflichtet hat. Und wir hoffen, dass diese Auskunft nun auch zügig erfolgt, damit ermittelt werden kann, in welchem Umfang Frau Decker Beteiligungsansprüche zustehen.“

Bei der Auseinandersetzung geht es nicht nur um Geld, sondern um eine ganz grundsätzliche Frage: Was ist die angemessene und faire Bezahlung und Erfolgsbeteiligung für einen zentralen kreativen Beitrag zu einem künstlerischen Werk? Und müssen nicht Umsätze transparent gemacht werden, damit eine angemessene Beteiligung überhaupt bemessen werden kann?

„Es ist meine feste Überzeugung, dass es, wie im Verlagswesen, auch bei der Filmauswertung nur fair ist, als Autor zu wissen, welche Erlöse erwirtschaftet wurden“, sagte Anika Decker nach dem Urteil, welches hoffentlich Signalwirkung nicht nur für die Autorinnen und Autoren von Drehbüchern in Deutschland hat. Nicht zu erfahren war bisher, ob Warner Bros. und Barefoot gegen das Urteil beim Kammergericht Berufung einlegen werden.

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