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#Dürfen Oma und Opa kommen?

Dürfen Oma und Opa kommen?

Eigentlich war der Anfang März von Bund und Ländern erarbeitete Stufenplan dafür gedacht, den viel beklagten „Flickenteppich“ und die Unübersichtlichkeit bei den coronabedingten Kontaktbeschränkungen einzudämmen. Eine von der Bundesregierung veröffentlichte Grafik sollte allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland einen Überblick geben, was ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 und ab jener von 100 gilt, ab der wegen besonders vieler Neuinfektionen die „Notbremse“ gezogen wird.

Niklas Zimmermann

Doch von Einheitlichkeit ist wenige Wochen später nicht mehr viel zu sehen. Sie ist auch nicht um jeden Preis gewollt – zumindest nicht von allen: „Ich finde, jeder soll in seinem Bundesland alles tun, um die Zahlen herunterzubringen“, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwochabend im ZDF. Er wandte sich damit gegen die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Bayern, die ihre 14 Amtskollegen zuvor in einem gemeinsamen Brief zu einem schnellen und einheitlichen Handeln aufgefordert hatten. „Wir sollten nicht anderen Kollegen, zum Teil mit geringeren Inzidenzwerten, Empfehlungen geben, was sie machen sollen“, so Laschet. Noch schärfer äußerte sich sein Kieler Amtskollege Daniel Günther (CDU): „Im Norden wird gehandelt, im Süden werden Briefe geschrieben“, sagte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein.

Bayern plötzlich ausgebremst

Doch nun muss ausgerechnet Bayern seine vergleichsweise strikten Regeln wieder lockern: Am Donnerstagvormittag wurde bekannt, dass die Schuhgeschäfte in Bayern künftig auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 öffnen dürfen. Der Grund ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Demnach haben die Schuhläden für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbare Bedeutung wie die Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden und Versicherungsbüros, die in Bayern derzeit von den Beschränkungen ausgenommen sind. Ab wann die Schuhgeschäfte in Bayern tatsächlich wieder öffnen und inwieweit die geltende bayerische Corona-Verordnung vom 5. März überarbeitet werden muss, ist aber unklar: „Die Staatsregierung hat die Entscheidung (des Gerichts) zur Kenntnis genommen und prüft den weiteren Handlungsbedarf“, sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums der F.A.Z.

Noch mehr als die Schuh-Frage dürfte die Menschen in Deutschland aber die Frage bewegen, wen sie über die Ostertage treffen dürfen. Ab einer Inzidenz von über 100, die mittlerweile fast deutschlandweit wieder der Fall ist, zeigt sich zumindest die bayerische Regelung weiter strikt. Demnach dürfen sich die Angehörigen eines Hausstandes nur mit einer weiteren Person treffen. Das heißt: Eine Familie müsste sich im Zweifelsfall entscheiden, ob Oma oder Opa zu Besuch kommen darf. Das benachbarte Baden-Württemberg, dessen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in dem gemeinsamen Brief mit Söder ebenfalls strengere Regeln angemahnt hat, sieht das dagegen nicht ganz so eng. Im Südwesten schließt auch die „Notbremse“ nicht aus, dass sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren zählen wie auch in den anderen Ländern nicht mit. In Baden-Württemberg steht der Familienzusammenkunft mit den Großeltern über Ostern also eigentlich nichts im Wege.

Für den mentalen Ausgleich

Wenn es jedoch ein Ausflug mit dem Auto sein soll, zum Beispiel in den Schwarzwald, müssen Eltern, Kinder und Großeltern für die gemeinsame Fahrt eine Maske anlegen. Die am 29. März aktualisierte Corona-Verordnung Baden-Württembergs schreibt nämlich vor, dass für alle Insassen eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske gilt, wenn haushaltsfremde Personen im Auto mitfahren. Allerdings gelten Paare, die nicht zusammenleben, als ein Haushalt und müssen keine Maske tragen.

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