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#E-Scooter fahren: Diese Regeln musst du beachten

E-Scooter fahren: Diese Regeln musst du beachten

Mit dem Fahrrad von A nach B zu fahren, ist eine Möglichkeit, sich umweltschonend fortzubewegen. Immer beliebter werden aber auch E-Scooter. Die Elektro-Tretroller stehen bei immer mehr Menschen hoch im Kurs. Doch beim Gebrauch im Straßenverkehr gilt es einige Regeln zu beachten.

BMW X2 City
Bildquelle: BMW

In einer Stadt an das angedachte Ziel zu kommen, ist manchmal gar nicht so einfach. Nicht jeder Erwachsene kann auf ein eigenes Auto zugreifen. Carsharing steht längst nicht flächendeckend zur Verfügung und attraktive Free-Floating-Modelle wie jene von Share Now oder Sixt Share sind ohnehin auf wenige ausgewählte Großstädte beschränkt. Und wenn dann noch volle Straßen das Autofahren zur Qual werden lassen, ist man für jede Alternative dankbar.

Eine solche Option kann das Fahrrad sein. Aber auch E-Scooter prägen schon heute das Bild vieler Städte – insbesondere wegen Sharing-Anbietern wie Tier oder Lime. Seit Sommer 2019 darf (fast) jeder auch mit einem strombetriebenen Elektro-Scooter unterwegs sein. Vorausgesetzt das Gefährt ist mit einer Straßenzulassung ausgestattet.

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

Grundsätzlich sind die Regeln für den Einsatz von Elektro-Tretrollern – egal ob für Erwachsene oder Kinder – in der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung festgehalten. Anders als ursprünglich geplant wird nicht zwischen zwei E-Scooter-Modellen unterschieden, sondern es gelten grundsätzliche Regeln für eine Straßenzulassung.

Regeln für Elektro-Scooter

  • Nutzung ab dem 14. Lebensjahr
  • auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren
  • maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

Das Fahren mit einem E-Roller auf Straßen ist innerorts grundsätzlich verboten. Es sei denn, es steht kein Radweg zur Verfügung. Dann darf man auf die Straße ausweichen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass gegenwärtig auch Elektro-Tretroller zu haben sind, die mit einer höheren Geschwindigkeit als 20 km/h fahren können. Diese Modelle sind im deutschen Straßenverkehr generell nicht erlaubt. Wer einen solchen E-Scooter abseits eines Privatgeländes nutzt, tut dies illegal. Auch wer auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 75 Euro; übrigens auch dann, wenn der Motor ausgeschaltet ist.

Wer mit einem Elektro-Roller vor einer Ampel steht, muss die Ampel für Fahrradfahrer beziehungsweise den fließenden Verkehr beachten. Grundsätzlich verboten ist zudem, mit mehr als einer Person einen E-Roller zu nutzen. Auch das Mitführen von Gegenständen auf dem Trittbrett – etwa Getränkekisten – ist grundsätzlich nicht gestattet.

Beim Kauf eines E-Scooters ist also immer darauf zu achten, dass das favorisierte Modell für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Bei vielen auf den ersten Blick attraktiven Modellen, die zum Beispiel auch bei Media Markt und Saturn zu haben sind, ist das nicht der Fall.

  • E-Scooter gesucht? Wichtige Tipps vor dem Kauf

Wie funktionieren elektrische Roller?

Roller, die als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft sind, verfügen über keinen klassischen Motor. Stattdessen kommt bei einem solchen Tretroller ein auf Reichweite optimierter Akku zum Einsatz.

Obwohl die Geschwindigkeit begrenzt ist, fällt die Reichweite oft nicht sonderlich hoch aus. Etwa 20 Kilometer sind es bei den meisten Rollern. Es gibt aber auch E-Roller, die mit ihrem verbauten Akku bis zu 100 km weit kommen. Wie bei E-Autos gilt allerdings: Eine hohe Reichweite ist in der Regel alles andere als günstig. Für die meisten Personen dürfte aber ohnehin ein E-Scooter mit geringerer Reichweite locker ausreichen. Denn allzu lange Strecken muss man innerhalb der City meistens nicht zurücklegen.

Beim Kauf eines E-Rollers gilt in aller Regel: Wer ein Modell mit hoher Wattzahl kauft, muss damit leben, dass sein Gefährt auch mehr Strom verbraucht. Ein E-Tretroller mit hoher Wattzahl verspricht aber nicht automatisch eine höhere Reichweite. Außerdem zu beachten: Es gibt Elektro Tretroller sowohl mit Blei-Gel- als auch mit Lithium-Akku. Letztgenannter lässt sich häufiger aufladen.

Welche Regeln gibt es bei der Nutzung eines E-Rollers?

Für die Nutzung eines elektrischen Tretrollers ist keine spezielle Zulassung notwendig. Auch einen Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis braucht man für eine Verwendung laut E-Scooter-Gesetz nicht.

Selbst eine Helmpflicht ist ähnlich wie auf dem Fahrrad nicht vorgesehen. Jedem Fahrer eines E-Scooters ist aber dringend zum Tragen eines Helms zu raten. Denn Kopfverletzungen können bei Stürzen ähnlich wie bei E-Bikes schnell zu bleibenden, wenn nicht sogar tödlichen Schäden führen.

Von der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung werden Fahrzeuge erfasst, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen und verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel über ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem verfügen. Wichtig ist dabei, dass zwei unabhängige Bremsen am Vorder- und Hinterrad nutzbar sind.

Auch eine Hupe oder Klingel ist vorgeschrieben. Ein Blinker stellt hingegen keine Voraussetzung dar, um einen E-Scooter im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Einzelne Modelle wie der Exit Cross von IO Hawk verfügen aber trotzdem über zusätzliche Sicherheits-Features.

Wichtig ist bei einem Kauf übrigens auch ein Blick auf die Leistung. Denn im deutschen Straßenverkehr sind nur Scooter zugelassen, die auf eine Leistung von maximal 500 Watt kommen. Selbstbalancierenden Fahrzeugen gestattet der Gesetzgeber eine Leistung von 1.400 Watt.

Wer versucht, seinen E-Tretroller schneller zu machen, findet dafür im Internet sicherlich die eine oder andere Anleitung. Erlaubt ist es aber wie eingangs erwähnt nicht, mit mehr als 20 km/h auf deutschen Straßen zu fahren. Wer den Elektromotor doch übertaktet und erwischt wird, riskiert ein hohes Bußgeld.

Für die Nutzung von Hoverboards, Airwheels und E-Skateboards gelten übrigens andere Regeln. Sie dürfen Stand heute nicht im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden, warnt der ADAC. Wer diese Fortbewegungsmittel trotzdem nutzt und einen Unfall verursacht, muss alle Schäden selbst bezahlen. Denn die Privathaftpflicht bezahlt nichts. Eine Nutzung sollte deswegen nur dort erfolgen, wo man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden kann.

Brauche ich eine Versicherung?

Klare Antwort: Ja! Es besteht Versicherungspflicht. Schon allein vor dem Hintergrund, dass es immer zu Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen kann, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Die jeweilige Versicherung kommt dann im Falle eines Unfalls für Schäden Dritter auf. Der Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung wird über eine Plakette geregelt, die bei vielen Versicherern zu bekommen ist und am E-Scooter angebracht werden muss; gut sichtbar im hinteren Bereich des Scooters. Ein spezielles Versicherungskennzeichen ist nicht notwendig. Auch zum TÜV muss man mit dem E-Scooter nicht fahren.

  • E-Scooter Versicherung: Diese Details solltest du kennen

Und was kostet die Versicherung eines E-Scooters? Führende Versicherungsunternehmen bieten eine E-Scooter Versicherung (Haftpflicht) zu Preisen von meist etwa 25 Euro im Jahr an. Inklusive Teilkasko sind 40 bis 50 Euro im Jahr üblich.

Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, einen E-Scooter zu kaufen, sollte die passenden Modelle genau miteinander vergleichen. Denn die Unterschiede liegen oft im Detail. Vor einem Kauf ebenfalls wichtig: Nach Möglichkeit eine Probefahrt unternehmen. Denn nur so kann man sich wirklich von der Qualität eines Rollers überzeugen. Auf der Homepage des Kraftfahrt Bundesamt (KBA) kannst du übrigens eine Liste der in Deutschland zugelassenen E-Scooter einsehen.

Betrunken E-Scooter fahren – keine gute Idee

Eine feucht-fröhliche Partynacht zu feiern und anschließend den E-Scooter besteigen? Keine gute Idee! Denn wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert drastische Strafen durch die Ordnungsbehörden. Denn was jeder E-Scooter-Fahrer wissen sollte: Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Besonders wichtig ist diese Regel für Fahranfänger. Sie dürfen in den ersten beiden Jahren überhaupt keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie einen E-Scooter besteigen möchten. Mit anderen Worten: Es gibt eine Promillegrenze von 0,0. Das gilt übrigens auch generell für alle, die unter 21 Jahre alt sind. Für alle anderen gilt: Bei mehr als 0,5 Promille hört der Spaß auf.

Diese Strafen drohen, wenn man unter Alkoholeinfluss E-Scooter fährt

Fahranfänger riskieren bei mehr als 0,0 Promille nicht nur eine Geld-, sondern im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe. Bis zu fünf Jahre hinter „schwedischen Gardinen“ sind möglich. Und der Führerschein ist auch noch weg.

Wer kein Fahranfänger mehr ist und mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Und zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg gibt es als „Bonus“ dazu.

Bei 1,1 Promille und mehr liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat, wie unter anderem die Polizei Köln mitteilt.

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  • E-Scooter: BMW

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