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#Ehemaliger Verfassungsrichter warnt vor Ausgangssperren

Ehemaliger Verfassungsrichter warnt vor Ausgangssperren

In der Diskussion über einen kurzen und harten Corona-Lockdown in ganz Deutschland hat der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio vor allzu scharfen Grundrechtseinschränkungen wie etwa Ausgangssperren gewarnt. „Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn solche weitreichenden Grundrechtseinschränkungen verfügt werden“, sagte der Bonner Rechtsprofessor der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vom Donnerstag.

Zwar dürfe der Staat „sehr weitreichend in Grundrechte eingreifen“, wenn das medizinische Versorgungssystem vor dem Kollaps stehe, sagte der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht. Zu den dann möglichen Maßnahmen gehörten auch Ausgangssperren. Doch seien dies Maßnahmen, „die man nur verhängen darf, wenn schonendere Mittel nicht mehr greifen“.

Di Fabio gegen Einschränkungen für Geimpfte

Der frühere Bundesrichter hält es auch nicht für statthaft, die Bewegungsfreiheit von Corona-Geimpften weiterhin einzuschränken: „Wenn feststeht, dass von einem Menschen keine Übertragungsgefahr ausgeht, darf er dem Grunde nach nicht mehr in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.“

Die Forderung nach einem „kurzen, einheitlichen Lockdown“ in Deutschland war vom CDU-Vorsitzenden und nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet erhoben worden. Er befürwortet einen „Brücken-Lockdown“ mit verschärften Maßnahmen für die Zeit, bis Teststrategien und Impfungen sich beim Infektionsgeschehen stärker bemerkbar machen. Laschets Forderung wird im Grundsatz von der Bundesregierung unterstützt, wie Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch deutlich machte. „Ein gemeinsames bundeseinheitliches Vorgehen wäre hier wichtig“, sagte sie.

Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisierte Modellversuche und Öffnungsstrategien angesichts der steigenden Intensivpatientenzahlen. „Ich halte es für unverantwortlich, in der gegenwärtigen Phase über Öffnungen nachzudenken“, sagt Montgomery der Zeitung „Augsburger Allgemeinen“. Erst wenn die Inzidenzen wieder tief unten seien, der R-Wert deutlich kleiner als eins und die Belegung der Intensivstationen rückläufig sei, könne man darüber nachdenken. „Das alles ist aber in Deutschland gegenwärtig nicht der Fall.“

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