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#Ein Pädophilen-Vergleich stößt auf Widerspruch

Ein Pädophilen-Vergleich stößt auf Widerspruch

Vor zwei Wochen hat der Ibiza-Untersuchungsausschuss des österreichischen Parlaments seine Beweisaufnahme beendet, doch das Thema ist noch lange nicht politisch erkaltet. Das liegt nicht so sehr daran, dass die Fraktionen jetzt an ihren Abschlussberichten feilen, von denen zu erwarten ist, dass sie zu völlig konträren Schlussfolgerungen kommen. Das dürfte als das übliche Geplänkel wahrgenommen werden. Aber es laufen auch noch Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor dem Ausschuss, und da geht es ums Ganze, denn sie richten sich gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz und dessen Büroleiter. Wie nervös das die Betroffenen macht, darauf deuten manche Ausschläge der Debatte hin.

Kurz wehrt sich nicht nur mit rechtlichen Mitteln, sondern auch mit öffentlichen Anschuldigungen besonders gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Zumindest einzelnen Ermittlern der Behörde werfen Kurz und seine Mitstreiter in der christlich-demokratischen ÖVP vor, politisch voreingenommen vorzugehen.

Kurz spricht von legitimer Kritik

Bei den anderen Parteien stoßen diese Aussagen wiederum auf scharfe Kritik. Dies tun sie nicht zuletzt auch bei den Grünen, die mit der ÖVP die Regierung bilden und mit Alma Zadić die Justizministerin stellen. In dieser Debatte hat Kurz zuletzt auch zu einem merkwürdigen Vergleich gegriffen. Er stellte die Staatsanwälte gedanklich in die Nähe von pädophilen Priestern in der katholischen Kirche. Damit wollte Kurz offensichtlich dem Eindruck entgegentreten, dass er sich mit seiner Kritik gegen „die Justiz“ insgesamt oder deren Unabhängigkeit wende. Gleichwohl wurde genau das ihm vorgeworfen.

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Kurz hatte in einem Videointerview mit dem Onlineportal „Vorarlberg Online“ geäußert, es müsse möglich sein, „die Arbeit von Einzelpersonen“ kritisch zu hinterfragen, auch wenn sie für an sich schützenswerte Institutionen arbeiteten. Als Beispiel für eine Institution, die früher „niemals hinterfragt worden“ sei und in der sogar versucht worden sei, Missbrauchsfälle zu vertuschen, nannte der christlich-demokratische Politiker die katholische Kirche. „Keine Institution sollte sakrosankt sein“, folgerte Kurz. Wenn sich jemand „etwas zuschulden kommen“ lasse, sei es legitim, das anzusprechen. Im Bereich der Korruptionsstaatsanwaltschaft habe man in letzter Zeit einige „Problemfelder“ gesehen, befand Kurz. Er verwies darauf, dass Fälle öffentlich würden, noch ehe sie vor Gericht kämen, und dass Anschuldigungen „in den Raum gestellt“ würden, die sich nachträglich als falsch herausstellten.

Die österreichische Vereinigung der Staatsanwälte schrieb daraufhin auf Twitter, zwar bedürfe „der Vergleich des Bundeskanzlers zwischen Staatsanwälten und Pädophilen“ an sich keiner weiteren Kommentierung. Es sei aber davor zu warnen, „auf subtile Art und Weise Teile der Justiz in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, ohne die vermeintliche Kritik durch Tatsachen zu konkretisieren“. Bei der Opposition stieß der „unerträgliche Vergleich“ auf heftige Kritik. Die offene Auseinandersetzung zwischen ÖVP und WKStA dauert seit vergangenem Februar an. Da hatte Kurz in einem eigentlich nicht zur Veröffentlichung gedachten Hintergrundgespräch sinngemäß die Einschätzung geäußert, es handle sich um ein Netzwerk roter Staatsanwälte, das gezielt gegen die ÖVP vorgehe und Akten nach außen spiele. Die WKStA und Justizministerin Zadić bestritten das vehement.

Happige Strafandrohung gegen den Kanzler

Unbestreitbar hat die WKStA mehr als ein Dutzend ÖVP-Politiker und als ÖVP-nahe geltende Beamte seit der Ibiza-Affäre von 2019 als Beschuldigte ins Visier genommen. Die prominentesten sind Kurz und sein Finanzminister und Parteifreund Gernot Blümel. Bei Kurz ist es eine sekundäre Tat, wegen der ermittelt wird. Doch die Strafandrohung für eine mutmaßliche Falschaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist mit bis zu drei Jahren sehr happig.

Finanzminister Blümel hat erst aus den Medien erfahren, dass gegen ihn ermittelt wird. Bei ihm stützen sich die Staatsanwälte auf einen Chat aus dem Jahr 2017 mit einem Glücksspielmanager über eine „Spende“ und die Bitte um eine Hilfe in einer Steueraffäre, wobei Blümel damals selbst kein relevantes Amt innehatte und es auch keinen weiteren Hinweis auf eine entsprechende Spende gibt. Gleichwohl gab es eine medienwirksame Hausdurchsuchung, sein Mobiltelefon und weitere elektronische Geräte wurden beschlagnahmt; die Opposition verlangte Blümels Rücktritt. Zuletzt berichteten Medien, die Hausdurchsuchung habe offenbar nichts Relevantes zutage gefördert.

Zumindest in einem Punkt hat sich Kurz jetzt gegen die WKStA durchgesetzt. Sein Anwalt hatte geltend gemacht, dass die Vernehmung des Beschuldigten nicht durch die Staatsanwälte, sondern durch einen Richter durchzuführen sei. Er berief sich auf eine Bestimmung der Strafprozessordnung, die genau das vorsieht, wenn sowohl eine besondere Bedeutung des Beschuldigten als auch eine besondere Bedeutung der Straftat und daher großes öffentliches Interesse gegeben sind.

Die WKStA wollte die Vernehmung gleichwohl selbst durchführen, bis das Justizministerium jetzt per Weisung der Ansicht von Kurz recht gab. Die Opposition kritisierte prompt Justizministerin Zadić, sie sei aus Koalitionsräson eingeknickt, während die ÖVP die Folgerung für zulässig hielt, die mangelnde Objektivität der WKStA sei jetzt „amtlich“. Zadić wies beides kühl zurück: „Es ist eine Rechtsfrage, die anhand des Gesetzes durch die zuständige Sektion beurteilt wurde.“ Wann die Befragung stattfindet und ob es zu einer Anklage kommt, bleibt offen.

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