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#Eine Corona-Ampel für Europa

Eine Corona-Ampel für Europa

Jedes Land in Europa hat sein eigenes System entwickelt, um Covid-19-Risikogebiete auszuweisen. Jetzt soll damit Schluss sein: Am Freitag haben sich die EU-Botschafter auf eine gemeinsame „Ampel“ geeinigt. Der Beschluss fiel nicht einstimmig, aber mit der ausreichenden qualifizierten Mehrheit.

Thomas Gutschker

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Formal werden die Europaminister ihn nächste Woche annehmen. Danach soll es nur noch eine Referenz für alle Mitgliedstaaten geben. Sie wird von der europäischen Infektionsschutzbehörde ECDC online veröffentlicht und wöchentlich aktualisiert. Für die deutsche Ratspräsidentschaft ist das ein Erfolg, sie hatte dieses Thema vorangetrieben. Allerdings blieben die Staaten deutlich hinter einem Vorschlag der EU-Kommission zurück. Auf gemeinsame Beschränkungen für Personen, die aus Risikogebieten einreisen, konnten sie sich in mehr als einem Dutzend Runden nicht einigen.

Das ECDC veröffentlicht schon jetzt eine Karte mit dem Inzidenzwert; das ist die Zahl der Infektionen auf 100.000 Einwohner in 14 Tagen. Zusätzlich wird sie künftig den Anteil positiver Testungen an den Gesamttests berücksichtigen. Aus der Kombination beider Angaben ergibt sich die Warnstufe. Die Zahl der Infektionen darf höher sein, wenn der Anteil aller positiven Tests unter der Schwelle von 4 Prozent liegt. Denn in diesem Fall gehen höhere Inzidenzwerte vor allem darauf zurück, dass mehr getestet wird. Die oberste Warnstufe Rot ist erreicht, wenn der Anteil positiver Tests höher als 4 Prozent und der Inzidenzwert höher als 50 liegt. Ist der Anteil positiver Tests geringer als 4 Prozent, führt erst eine Inzidenz von 150 und mehr zur Einstufung als rote Zone.

Das alles wird für jedes Land regional heruntergebrochen, und zwar auf die zweite Verwaltungsebene unterhalb des Bundesstaats. In Deutschland sind das in der Regel die Regierungsbezirke der Länder. Außerdem gibt es noch eine Stufe Grau für Länder, die weniger als 300 von 100.000 Einwohnern testen. Das ist nämlich zu wenig, um aussagekräftig zu sein. Für Personen, die aus einer grauen, orangen und roten Zone einreisen, darf jeder Mitgliedstaat die Einreise mit Auflagen versehen, die „verhältnismäßig“ sein sollen. Das kann auch eine Einreisesperre sein.

Freilich geht es nicht darum, neue Hürden aufzurichten, sondern den Reiseverkehr im Schengen-Raum zu erhalten. Besonders wichtig ist deshalb diese Regel: Wer zwischen „grünen Gegenden“ reist, soll keinerlei Beschränkungen unterliegen. Das war im Frühjahr noch ganz anders, als die Schlagbäume ohne solche Differenzierungen fielen. Allerdings fallen alle Maßnahmen in die Kompetenz der Einzelstaaten. Der Rat spricht daher auch jetzt nur eine „Empfehlung“ aus, die kein Bürger einklagen kann.

Rote Gegenden in grünen Regierungsbezirken

Für Deutschland bedeutet das neue System eine Umstellung. Das Robert-Koch-Institut berücksichtigt bisher nur die Inzidenz, wenn es Risikogebiete ausweist. Für die höchste Warnstufe gilt ein Schwellenwert von 50 Fällen in 7 Tagen. Wo der Anteil positiver Testungen 4 Prozent überschreitet, dürfen es künftig nur noch 50 Fälle in 14 Tagen sein – das ist anspruchsvoller. Noch liegt die Positivrate in Deutschland zwar unter 2 Prozent, sie steigt aber stark. Auf dem Höhepunkt der Epidemie lag sie über 8 Prozent. In Belgien, wo die Infektionen schon seit Ende Juli wieder zunehmen, nähert sie sich diesem Wert.

Noch etwas ist zu beachten: Bei lokal eng begrenzten Infektionsherden – sei es bei Tönnies in Bielefeld oder in den Clubs von Garmisch-Partenkirchen – kann es rote Gegenden in Regierungsbezirken geben, die weiter grün sind. In solchen Fällen können andere EU-Staaten gleichwohl lokale Reisebeschränkungen verhängen. Der Frankfurter profitiert also nicht unbedingt von den niedrigen Infektionszahlen im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Die Online-Flatrate: F+


Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Risikogebiet ergriffen werden, kann jedes Land weiter selbst entscheiden. Es sei in der EU eben nicht anders als in Deutschland, sagte ein Diplomat am Freitag. Da wird ja auch nicht zentral entschieden, sondern auf Länderebene, wie sich gerade wieder bei den Beherbergungsverboten zeigt. Alle Versuche, Quarantänebestimmungen europaweit zu vereinheitlichen, sind in den vergangen Wochen gescheitert.

Staaten dürfen EU-Bürger nicht diskriminieren

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte unter seinen Kollegen für eine Isolationszeit von zehn Tagen geworben. Ohne Erfolg. Nicht anders ist es bei der Frage, wie alt ein negativer Test sein darf, wenn sich Personen aus Risikogebieten trotzdem frei bewegen wollen. Jedes Land hat eigene Regeln. Und, wie der EU-Diplomat hinzufügte, „eigene Experten, die eigene Ansichten vertreten“. Man werde aber weiter über eine Annäherung beraten.

Einstweilen gibt es aber nur eine Regel: Staaten dürfen EU-Bürger nicht diskriminieren. Wenn ein Deutscher aus Spanien einreist, darf er nicht anders behandelt werden als ein Spanier. Es darf auch keine Sondervereinbarungen geben, wie sie etwa Ungarn kurzzeitig eingeführt hatte: Das Land riegelte sich gegen den Rest Europas ab, wollte aber Bürger aus den Visegrád-Staaten trotzdem einreisen lassen. Die EU-Kommission drohte mit einem Vertragsverletzungsverfahren, was in diesem Fall schnell Wirkung zeigte.

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