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#Eines der weitreichendsten Anti-Terror-Gesetze der EU

Eines der weitreichendsten Anti-Terror-Gesetze der EU

In Frankreich kann eines der weitreichendsten Anti-Terror-Gesetze der Europäischen Union in Kraft treten. Der Verfassungsrat billigte am Freitagabend in weiten Teilen das neue Gesetz, das am 22. Juli endgültig von der Nationalversammlung verabschiedet worden war. Kritiker hatten moniert, dass mit dem Gesetz die Überwachung der Bürger ausgebaut und der Schutz der Privatsphäre im Internet ausgehöhlt werde. Der Abgeordnete der Linkspartei LFI, Ugo Bernalicis, warnte, dass der Pegasus-Skandal zeige, wie schnell Überwachungstechnologie missbraucht werden könne. Die neun Weisen des Verfassungsrates mussten das Gesetzeswerk im Eilverfahren innerhalb einer Woche überprüfen.

Das Gesetz sieht vor, Computeralgorithmen einzusetzen, die auswerten, welche Netznutzer terrorverdächtige Inhalte teilen. Bislang war dies nur versuchsweise geschehen. Frankreich setzt zunehmend auf Big-Data-Ansätze bei der Terrorismusbekämpfung in den sozialen Medien. Die Regierung hofft, dass die Sicherheitskräfte auf diese Weise früher auf Radikalisierungen aufmerksam werden. Einmal entdeckt, sollen die Geheimdienste diese Accounts minutiös beobachten und im Fall einer nachgewiesenen Radikalisierung präventive Maßnahmen ergreifen.

Anti-Terror-Gesetze wiederholt verschärft

Damit soll auf die veränderte Bedrohung durch Einzeltäter reagiert werden, die von den Behörden nicht rechtzeitig identifiziert wurden. Frankreich hat seit der Terrorwelle der Jahre 2015/16 die Anti-Terror-Gesetze wiederholt verschärft und die im Ausnahmezustand dekretierten Sonderbefugnisse in die Gesetzgebung übernommen.

Hausarreste und Aufenthaltsverbote dürfen nicht mehr nur gegen Personen, „von denen eine tatsächliche Gefahr ausgeht“, verhängt werden, sondern fortan auch gegen Personen, „von denen anzunehmen ist, dass ihr Verhalten eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen könnte“. Das Gesetz sieht zudem vor, dass wegen Terrorismus verurteilte Franzosen nach ihrer Haftentlassung besser überwacht werden.

Der Verfassungsrat beanstandete die vorgesehenen Freizügigkeitseinschränkungen über zwei Jahre für Haftentlassene und verringerte die Dauer auf ein Jahr. Sie seien andernfalls nicht verhältnismäßig. Betroffen sind davon Häftlinge, die wegen Terrorismus zu Haftstrafen von fünf oder mehr Jahren verurteilt worden waren. Sie dürfen nach ihrer Haftentlassung ein Jahr nicht den Wohnsitz wechseln und müssen sich in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden.

Am 8. September beginnt in der französischen Hauptstadt der Prozess zu den Pariser Terroranschlägen, bei denen 131 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt worden waren. Frankreich fürchtet heute jedoch weniger organisierte Terrorzellen wie die mutmaßlich aus Syrien gesteuerte Zelle, die für die Pariser Anschläge verantwortlich war. Die jüngsten Terroranschläge gehen auf das Konto von Einzeltätern, die sich im Internet radikalisiert hatten. Die Regierung will nicht den Eindruck erwecken, auf die neue Bedrohung mit Naivität zu reagieren.

Das neue Anti-Terror-Gesetz schafft den juristischen Rahmen für den Einsatz der Algorithmen, die Alarm schlagen, wenn Personen mit islamistischen Gruppen im Ausland kommunizieren oder Kontakt zu inländischen Gefährdern aufnehmen. Seit 2017 zählte Frankreich 15 Attentate, bei denen 25 Menschen starben. 36 Anschläge sind nach Angaben des Innenministeriums vereitelt worden.

Der Verfassungsrat billigte den Einsatz von Algorithmen, da diese dem übergeordneten Ziel dienten, die Bevölkerung vor Terroranschlägen zu schützen. Mehr als 50 Senatoren hatten den Verfassungsrat angerufen. Der Verfassungsrat billigte auch einen von Historikern scharf kritisierten Artikel des Gesetzes, der die Frist für den Zugang zu klassifizierten Archiven über den bisherigen Zeitraum von 50 Jahren ausweitet.

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