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#Emotionale Debatte über die Abschaffung von Paragraf 219a

„Emotionale Debatte über die Abschaffung von Paragraf 219a“

Formal ist die Streichung einer Norm die leichteste Übung. „Paragraf 219a wird aufgehoben“, so ist im Gesetzentwurf zu lesen, den das Bundeskabinett am 9. März beschlossen hatte. Das Verfahren über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche kam auch deshalb schnell in Gang, weil zwischen den Ampelparteien in dieser Frage große Einigkeit besteht. Am Freitag war der Gesetzentwurf zur ersten Lesung im Bundestag. In der teils emotionalen Debatte wurde die Gefahr deutlich, dass der alte Kulturkampf um die Abtreibung wieder auflebt.

Derzeit verbietet es das Strafgesetzbuch unter Androhung von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, Abtreibungen wegen eines Vermögensvorteils oder „in grob anstößiger Weise“ anzubieten, anzupreisen oder dafür zu werben. Es kam daraufhin zu Verurteilungen von Ärzten, die auf ihrer Internetseite darüber informierten, dass sie Abtreibungen vornehmen, und ihre Methoden beschrieben. Seit einer Änderung der Norm in der vergangenen Legislaturperiode dürfen Ärzte angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, und für weitere Informationen an unabhängige Stellen verweisen.

Diese Rechtslage bezeichnete Marco Buschmann, der Bundesjustizminister von der FDP, als „absurd“. „Im Internet erlauben wir jedem Verschwörungstheoretiker, jeder Fake-News-Schleuder, jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten. Aber qualifizierte Ärztinnen und Ärzte als Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung, denen verbieten wir, sachliche Informationen bereitzustellen.“ Das sei ein „Anachronismus“.

„Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafrecht“

Buschmann bemühte sich, der Kritik vonseiten der Union vorzubeugen: Die Gefahr abstoßender Werbung für Abtreibungen bestehe nicht, das verhindere unter anderem das Berufsrecht. Außerdem versicherte der Justizminister, dass die Streichung von Paragraph 219a „keine Auswirkungen auf das Lebensschutzkonzept von 218“ habe. Darin ist die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs samt Ausnahmen geregelt.

Diese Versicherung war nicht sonderlich überzeugend, weil die neue grüne Familienministerin Lisa Paus selbst kurz darauf dafür plädierte, den Kompromiss zu Paragraph 218 aufzuschnüren. „Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafrecht“, sagte sie. Der Koalitionsvertrag sieht vor, eine Kommission einzusetzen, um die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs zu prüfen.

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Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge freute sich über den „Moment, für den so viele Frauen jahrzehntelang auf die Straße gegangen sind“, es sei ein „schöner Moment“. Mit dieser Wortwahl provozierte sie die Union, die das Streichen der Norm sowieso für den falschen Weg hält. Dorothee Bär (CSU), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, zeigte sich „schockiert“.

Das sei nicht der „Geist, den diese Debatte atmen sollte“, sagte sie und warf der Ampel vor, das ungeborene Kind zu missachten, wenn es als „Zellhaufen“ bezeichnet oder die Abtreibung als Eingriff wie jeder andere behandelt würde. Redner der Ampel entgegneten, das habe mit Paragraph 219a nichts zu tun.

Die Union hat einen eigenen Antrag vorgelegt, der die Norm so modifizieren will, dass Ärzte auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs machen können. Außerdem fordert sie, die Kostenübernahme für Verhütungsmittel auszuweiten.

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