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#Rundfunk-Gremien ringen mit Ländern um Erhöhung des Beitrags

Rundfunkbeitrag 2025

Einige Ministerpräsidenten stemmen sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Jetzt formiert sich Gegenwind aus den Aufsichtsgremien der Sender.

Der Rundfunkbeitrag soll zum 1. Januar 2025 erhöht werden: Dazu fordert eine Allianz aus den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender die Regierungschefs der Bundesländer auf. Hintergrund ist, dass sich einige Ministerpräsidenten gegen ein Plus stemmen. Dagegen steht die Empfehlung einer unabhängige Expertenkommission (KEF) zur Steigerung von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro. Eigentlich sollen sich die Länder eng daran orientieren, so heißt es.

Rundfunk-Gremien fürchten Einbußen, einzelne Ländern arbeiten an Reformen

Symbolfoto Finanzbedarf ARDSymbolfoto Finanzbedarf ARD
© ARD Presse

In dem am Dienstag veröffentlichten Appell aus den Reihen der Aufsichtsgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio heißt es: „In unseren Aufsichtsfunktionen sehen wir mit Sorge, dass das durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten vorgeprägte Verfahren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten derzeit nicht eingehalten wird.“ Dies führe dazu, dass die Anstalten in der Planung von Investitionen und Produktionen sowie die Beschäftigten und auch die Aufsichtsgremien selbst „ohne klare Zukunftsperspektive wichtige Zeit verlieren“.

Aus den Ländern, die gegen eine Erhöhung sind, hört man hingegen, dass es nicht zu Finanzierungsproblemen kommen würde, wenn der Rundfunkbeitrag nicht zum Jahreswechsel steigt. Derzeit arbeiten die Bundesländer an Reform-Ideen für die Häuser – Politiker setzen auf Einsparpotenziale. Im Herbst wollen Medienpolitiker ein Reformkonzept erarbeitet haben. Die Länder legen in Staatsverträgen den Rahmen mit Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest, der mit dem Rundfunkbeitrag finanziert wird.

Öffentlich-Rechtliche ziehen Klage vorm Bundesverfassungsgericht in Betracht

Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.comGericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
© Andrey Popov – stock.adobe.com

Den Appell, der von mehr als 30 unterschiedlichen Gremien-Vertretern unterzeichnet ist, machte die Gewerkschaft Verdi öffentlich. Verdi-Chef Frank Werneke ist selbst Mitglied im ZDF-Fernsehrat. Auf ihn und ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme geht die Initiative demnach zurück. In dem Schreiben heißt es auch: Eine Verschiebung der Umsetzung der moderaten Beitragsempfehlung würde weitere zusätzliche Sparmaßnahmen erfordern, die Funktion, Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Dauer schwächen würden.

Die Autoren machen zudem klar, dass sie – falls der Beitrag nicht steigen sollte – die Umsetzung der Programmaufträge gefährdet sehen. Man könnte sich dann veranlasst sehen, die Senderchefs aufzufordern, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Eine Aushöhlung des rechtsstaatlich festgelegten Verfahrens hilft vor allem den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, heißt es.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits vor Jahren die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft gesetzt. Sachsen-Anhalt hatte sich als einziges Bundesland gegen das Plus gestemmt und eine Erhöhung zunächst verhindert. Die Sender klagten und setzten sich durch.

Bildquelle:

  • df-ard-finanzplan: ARD
  • GerichtUrteil: © Andrey Popov – stock.adobe.com

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dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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