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#Erleichterungen für Start-ups in neuer Rechtsform

Erleichterungen für Start-ups in neuer Rechtsform

Junge Unternehmer würden gern eine Gesellschaft gründen, deren Gewinn sich nicht hemmungslos verprassen lässt. Das mag ein einfach umrissenes Ziel sein, allenfalls etwas überraschend, doch es lässt sich mit Hilfe des deutschen Gesellschaftsrechts nur schwer realisieren. So sehen es jedenfalls die Stiftung Verantwortungseigentum und ihr Gründer Armin Steuernagel. Deshalb muss eine neue Gesellschaftsform her, so fordern sie, eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen“, kurz GmbH-gebV. Eine Gruppe von renommierten Gesellschafts- und Steuerrechtlern hat dazu nun einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der der F.A.Z. vorliegt.

Corinna Budras

Dass dieser Vorschlag auf Aufmerksamkeit stoßen wird, ist jetzt schon gewiss. Schon im vergangenen Jahr hat die Idee eines neuen „Verantwortungseigentums“ für Furore gesorgt und gleichzeitig prominente Fürsprecher und vehemente Kritiker auf den Plan gerufen. Das Lager der Unterstützer reichte von Politikern aus nahezu allen Bundestagsfraktionen über den Wirtschaftsweisen Lars Feld bis zur erfahrenen Aufsichtsrätin Ann-Kristin Achleitner. Auf der anderen Seite reagierten auch viele Unternehmen und Juristen skeptisch.

Der neue Gesetzentwurf habe die Kritik nun aufgegriffen, versichert Steuernagel, und biete wesentliche Verbesserungen. Besonders deutlich wird das schon im Titel, den sie für die neue Gesellschaftsform vorschlagen und der nun mit dem Zusatz „mit gebundenen Vermögen“ betont nüchtern daherkommt. Die frühere Version des „Verantwortungseigentums“ hatte vor allem die Familienunternehmer aufgebracht. Sie sahen darin den Versuch, eine Exklusivität für eine Managementhaltung zu beanspruchen, der sie sich ebenfalls verpflichtet fühlen. Anderen Unternehmensformen das Verantwortungsgefühl abzusprechen sei ihnen dagegen niemals in den Sinn gekommen, beteuert Steuernagel, der die Familienunternehmen stets als Vorbild für das Konzept preist.

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Nachhaltig wirtschaften steht im Vordergrund

Denn die zentrale Idee dahinter ist geprägt von Kontinuität: Die Gesellschafter können das in der Gesellschaft gebundene Vermögen nicht persönlich für sich vereinnahmen, auch nicht über Dividendenausschüttungen oder den Verkauf eines Geschäftsanteils zu Preisen, die den Nennwert übersteigt. Vielmehr halten sie ihre Anteile als Treuhänder für die nächste Unternehmergeneration – ohne dass damit die Innovationskraft beschränkt wäre, betonen die Initiatoren. Das Unternehmen und sein Zweck könnten sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und verändern.

Die Beschränkung liegt deshalb vor allem in der Nutzung des Gewinns: Der darf ausschließlich in das Unternehmen selbst gesteckt werden, in die Entwicklung neuer Ideen oder das Wachstum. Damit könnten schon Start-ups mit der Gesellschaftsform zeigen, dass sie auf Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit setzen. Die Szene habe in den vergangenen Jahren sehr darunter gelitten, dass sie eher die Aura des „schnellen Exits“ umgebe, so begründen Steuernagel und seine Mitstreiter die Motivation hinter der Idee, für die sich im vergangenen Jahr mehr als 6.000 Unternehmen begeistern konnten.

Das sei sowohl bei der Suche nach Investoren als nach jungen Mitarbeitern ein Problem. Aber auch für Familienunternehmer könne das Modell interessant sein, wenn der Betrieb keinen Nachfolger im Familienkreis mehr findet. Die schon vorhandenen Stiftungslösungen seien dagegen keine Alternative für kleine und mittelständische Unternehmen, betont Steuernagel. Die Umsetzung sei schlicht zu teuer und zu kompliziert.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Damit das Versprechen der Vermögensbindung nicht zu einem Marketinggag verkommt oder gar missbraucht wird, müsse sie besser abgesichert werden, so lautet eine Erkenntnis der sechs Rechtswissenschaftler, darunter die Kölner Gesellschaftsrechtsprofessorin Barbara Dauner-Lieb und der Bielefelder Steuerrechtsprofessor Simon Kempny, die den Gesetzentwurf als unabhängiges Forschungsprojekt sehen. Die Gesellschaft müsse einen erwerbswirtschaftlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen, damit darin nicht nur Kapital geparkt werde, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Außerdem ist ein jährlicher Bericht vorgesehen, in dem das Unternehmen die Vermögensbindung nachweisen muss. Dieser wird durch einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft. Schwerwiegende Verletzungen der Vermögensbindung können danach sogar die Auflösung der Gesellschaft zur Folge haben. Ähnliche Klarstellungen haben die Rechtswissenschaftler auch im Steuerrecht vorgesehen, nachdem die Kritiker in der Idee des „Verantwortungseigentums“ vor allem eine clevere Form der Steuervermeidung witterten.

Bleibt noch die Skepsis, wer sich eigentlich für ein solches Unternehmen begeistern soll, wenn damit nichts verdient werden kann. Ganz so streng sehen es die Anhänger der neuen Rechtsform allerdings nicht mit der Enthaltsamkeit. Für ihre Arbeit im Unternehmen könnte die Gesellschaft durchaus eine „leistungsorientierte, angemessene Vergütung erhalten, die ihren Lebensunterhalt komfortabel sichert und Vorsorge für das Alter ermöglicht“, so schreibt Anne Sanders, Professorin für Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld.

„Ehrenamtliche Tätigkeit wird keineswegs verlangt.“ Nur eine „Individualisierung des wirtschaftlichen Erfolgs“ durch Ausschüttungen des Gewinns oder profitablen Anteilsverkauf sei ausgeschlossen. Das sei aber auch nicht nötig, wendet Sanders ein. Schließlich hätten schon viele Studien dargelegt, dass Geld bei weitem nicht das einzige Motiv für Unternehmer sei, sich zu engagieren.

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