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#Erste Banken murren über Grenze für Bargeldeinzahlungen

Erste Banken murren über Grenze für Bargeldeinzahlungen

Am Anfang hieß bei den meisten Banken „keine Probleme“, mittlerweile aber mehren sich doch etwas kritischere Stimmen aus den Banken zu der neuen Obergrenze für Bargeldeinzahlungen. Seit knapp einem Monat müssen Privatkunden, die mehr als 10. 000 Euro bei einer Bank bar einzahlen wollen, einen Herkunftsnachweis für das Geld vorlegen. Für Geschäftskunden wie Autohändler, bei denen das regelmäßig vorkommt, gibt es Ausnahmen.

Die Sparkasse Leipzig beispielsweise berichtet, sie habe jeden Tag etwa zehn solcher Fälle, bei denen die Abteilung „Zahlungsverkehr“ die Daten der Kunden bekomme und diese im Nachhinein anschreiben müsse, dass die Kunden einen Herkunftsnachweis liefern müssten. „Es ist nicht so, dass sich alle Kundinnen und Kunden über diesen zusätzlichen Aufwand freuen – insbesondere dann nicht, wenn gleichzeitig der Beweggrund für diese Maßnahme angezweifelt wird“, sagte ein Sprecher.

Die eingehenden Nachweise würden kundenbezogen archiviert. Im Normalfall werde ein Nachweis für eine Summe eingereicht. „Dünner wird es mit dem Nachweis, wenn es ein ,Hochzeitsgeschenk‘ war“, sagte der Sprecher. Für die Sparkasse „eher unattraktiv“ werde es in den Fällen, in denen für einen Betrag gleich mehrere Unterlagen eingereicht würden.

Bargeld aus den Schließfächern

„Der Aufwand für die Herkunftsnachweise bei Bargeldeinzahlungen ist hoch“, beklagt auch Michaela Thieß von der Frankfurter Sparkasse. Ihre Kunden nähmen das Thema allerdings „sachlich“ auf – sofern es Informationsbedarf gebe, stelle man einen Flyer zu dieser Thematik zur Verfügung.

Auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken äußert sich kritisch. Die neue Regelung sei für Banken wie Privatkunden „sehr aufwendig“, sagte eine Sprecherin. „Auch wird mit der neuen Regelung aus unserer Sicht das eigentliche Ziel der Geldwäsche nicht wirkungsvoll bekämpft, denn es besteht die Gefahr, dass durch Pseudonachweise Verdachtsmomente entkräftet werden.“ Die von der Bankenaufsicht BaFin geforderten Herkunftsnachweise seien oftmals nicht geeignet, die Mittelherkunft zu belegen.

„Zum Beispiel stellt sich bei Auszahlungsbelegen die Frage, wie alt diese sein dürfen, hierzu steht nichts in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin“, sagte die Sprecherin.

In vielen Fällen rechtmäßiger Herkunft sei auch kein Herkunftsnachweis vorhanden, zum Beispiel, wenn Kunden eine längere Zeit vorgehaltene „Notreserve in bar“ bei der Bank einzahlen wollten – oder bei in der Praxis durchaus häufig vorkommenden Zufallsfunden nach einem Erbfall. Wenn bei Geldgeschenken unter Verwandten keine Schenkungsunterlagen vorlägen, liege vieles im Ermessen der Bank, den Sachverhalt genau zu klären: „Ein weiteres Beispiel: Ein Kunde nimmt Bargeld aus dem Bankschließfach und will es auf sein Konto einzahlen – und er hat entweder keinen Herkunftsnachweis über diesen Bargeldbetrag mehr oder dieser ist älteren Datums.“

Nachfrage nach Bargeld steigt

In einer ersten Umfrage der F.A.Z. unter Banken unmittelbar nach der Einführung der neuen Regel hatten insbesondere die großen Institute wie die Deutsche Bank und die Commerzbank den Start als relativ unproblematisch geschildert, auch wenn es natürlich Gesprächsbedarf der Kunden gebe. Aber auch so manche Sparkasse hatte argumentiert, es gebe selten Fälle, in denen so viel Geld bar am Schalter eingezahlt werde, zumal Ausnahmen für gewerbliche Kunden wie Autohändler vorgesehen seien.  

Die Bundesbank berichtet unterdessen, ein Rückgang der Bargeldnachfrage sei indes nicht festzustellen. Im Gegenteil: Sowohl bei kleinen Scheinen, die im Alltag zum Bezahlen verwendet werden, als auch bei größeren Banknoten, die oft zur Wertaufbewahrung genutzt würden, sei die Bargeld-Nachfrage mit der Belebung der Wirtschaft gestiegen.

„Im Vergleich zu den Vormonaten ist momentan eine deutliche Belebung der Bargeldnachfrage zu erkennen: So nehmen seit einigen Monaten sowohl die Aus- als auch Einzahlungen von Banknoten bei der Deutschen Bundesbank zu, wobei dieser Effekt bezüglich der Auszahlungen stärker ausgeprägt ist“, sagte ein Sprecher.

Der Wert der kumulierten Banknotennettoemissionen der Bundesbank (alle ausgegebenen minus eingezahlten Banknoten) sei von Ende April bis Ende Juli um 21 Milliarden auf 853 Milliarden Euro gestiegen. Im Vorjahreszeitraum sei der Anstieg mit 13 Milliarden Euro „erkennbar geringer“ gewesen.

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