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#Erste Bundesländer lockern Maskenpflicht

Erste Bundesländer lockern Maskenpflicht

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland am Dienstag auf 15,5 gefallen ist, wird die Maskenpflicht zunehmend in Frage gestellt. Baden-Württemberg etwa will sie an Schulen lockern. Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Ausbruch gab, soll die Maskenpflicht „im Unterricht in allen Schulformen“ wegfallen, kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart an. Bereits bei einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern und Woche soll die Maskenpflicht auf den Pausenhöfen wegfallen. Lucha stellte für weitere Bereiche Lockerungen der Maskenpflicht in Aussicht, etwa draußen im öffentlichen Raum, in offenen und gut durchlüfteten Bahnhöfen und Bushaltestellen.

In Rheinland-Pfalz soll die Maskenpflicht an Schulen ebenso aufgehoben werden. Dies gelte vom nächsten Montag an, teilte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) mit. Auch in Berlin bewegt sich etwas in der Sache. Die Hauptstadt hebt die Maskenpflicht zwar nicht auf, aber es gibt zumindest Lockerungen. Auf den Bürgersteigen von Einkaufsstraßen und auf sehr belebten Plätzen, für die das bisher vorgeschrieben war, müssen keine Masken mehr getragen werden – bis auf Stellen, an denen kein Mindestabstand möglich ist. Auch im Zoo und im Tierpark fällt im Freien die Maskenpflicht weg. Das hat der Berliner Senat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag beschlossen. Für Busse und Bahnen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte am Montag für Lockerungen bei der Maskenpflicht im Freien plädiert, gleichzeitig aber angemahnt, dabei nicht unbedacht vorzugehen. So sieht es auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Man dürfe nicht vergessen, dass die Inzidenz noch 20 Mal höher sei als vor einem Jahr. „Leute, seid nicht übermütig, das bezahlen wir sonst bitter“, sagte er. Man könne nicht das Risiko einer vierten Welle eingehen. Für Besucher von größeren Sportveranstaltungen will er die Maskenpflicht keinesfalls lockern – auch wenn diese im Freien stattfinden. „Ich sehe das bei der EM, das geht mal gar nicht.“

Sachsens Ministerpräsident gibt sich vorsichtig

Auch der Hamburger Senat hat derweil die Maskenpflicht gelockert. Im Freien muss ein Mund-Nasen-Schutz vom Wochenende an nur noch an Orten getragen werden, wo es besonders eng ist, hieß es am Dienstag. Auf Wochenmärkten und in Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte zuvor der „Bild am Sonntag“ die Länder aufgefordert, die Maskenpflicht zu überprüfen. Sie müssten klären, „ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken“.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte unterdessen dem MDR am Dienstag. „Wir haben in den vergangenen anderthalb Jahren erlebt, wir können diesem Virus nicht unseren Willen aufzwängen. Und immer dann, wenn wir zu sorglos waren, ist es ins Gegenteil umgeschlagen.“ Er sprach sich im MDR dafür aus, im Sommer Tourismus, Freizeit und Kultur möglich zu machen. „Aber mit Mindestabstand und ich denke auch mit Mund-Nasen-Schutz, das gehört als Mindestschutzvorkehrung dazu.“

In Nordrhein-Westfalen hat sich der Landtag derweil mit der „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ befasst – die er nicht abermals verlängern will. Darauf haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag die Regierungsfraktionen von CDU und FDP verständigt. Damit entfallen vom 19. Juni an besondere Befugnisse der Regierung. Auch die oppositionelle SPD ist gegen eine Verlängerung. Der Bundestag hatte hingegen die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erst am Freitag um weitere drei Monate verlängert. Sie wäre sonst Ende Juni ausgelaufen.

In Nordrhein-Westfalen greift nur in einer „epidemischen Lage“ das Pandemie-Gesetz, dass der Landesregierung außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise zugesteht. Unter anderem darf die Regierung während einer epidemischen Lage im Notfall per Rechtsverordnung die Verschiebung von Eingriffen im Krankenhaus verlangen, um Covid-Patienten versorgen zu können, oder auch medizinische Geräte und Materialien beschlagnahmen.

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