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#„Es besteht die Chance auf Gerechtigkeit“

„„Es besteht die Chance auf Gerechtigkeit““

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth, ist auf dem F.A.Z.-Kongress der These entgegengetreten, dass sich das Recht in einer globalen Krise befinde. Die weltweite Empörung über den Ukrainekrieg sei vielmehr ein Ausdruck der Stärke des Rechts. Auf Nachfrage von F.A.Z.-Redakteur Reinhard Müller gab der Verfassungsgerichtspräsident zwar zu, mit Blick auf den Ukrainekrieg bestehe die Gefahr, dass Rechtsbruch letztlich belohnt werde. „Es besteht aber auch die Chance, dass Gerechtigkeit hergestellt wird“, sagte Harbarth mit Blick auf die internationalen Bemühungen zur Ahndung von Kriegsverbrechen. Diese hätten herausragende Bedeutung.

Hinsichtlich der Rechtsentwicklung in der Pandemie kritisierte Harbarth, dass viele Kritiker der Corona-Maßnahmen „Maß und Mitte verloren hätten“. Man sei „fernab von einer Corona-Diktatur“. Zu jedem Zeitpunkt der Pandemie hätten Gerichte – auch das Bundesverfassungsgericht – auf die Achtung der Grundrechte geachtet und den notwendigen Abstand zur Politik gewahrt. Im Bereich der Religions- und Versammlungsfreiheit hätten die Karlsruher Richter „frühzeitig Weichen gestellt, die dann von den Verwaltungsgerichten aufgenommen wurden“. Man dürfe aber nicht erwarten, dass Karlsruhe alle Entscheidungen zur Pandemie treffe. „Wir sind nicht der bessere Gesetzgeber“, sagte der Gerichtspräsident. In der Pandemie gelte kein „Ausnahmeverfassungsrecht“.




Harbarth verteidigte die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz, das Karlsruhe in Teilen verworfen hatte. „Wir brauchen nicht wehrhafte Demokratie oder die Freiheit, sondern wir brauchen beides“, sagte Harbarth. Das habe das Karlsruher Urteil zum Ausdruck gebracht. Harbarth erinnerte daran, dass die Karlsruher Richter der Verfassungsbeschwerde nicht vollständig stattgegeben hätten, sondern nur einzelne Normen des Gesetzes beanstandet haben.

Der Gerichtspräsident bekannte sich zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Karlsruher Richter die Politik zu langfristigen Klimaschutzregeln verpflichtet hatten. „Dass das keine Überforderung des Gesetzgebers war, zeigt schon die Geschwindigkeit, mit der der Gesetzgeber reagiert hat. Ich glaube nicht, dass wir gegenüber dem Gesetzgeber übergriffig geworden sind“, sagte Harbarth. Es sei darum gegangen, Freiheitsrechte künftiger Generationen zu sichern. Wie das im Einzelfall geschehe, bleibe aber Sache des Parlaments.

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