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#Diese Regeln gelten ab Mittwoch

Diese Regeln gelten ab Mittwoch

In Deutschland wird das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch an bis zum 10. Januar heruntergefahren werden, um die Ausbreitung des Coronavirus noch stärker einzudämmen. Vorerst sollen die neuen Regeln laut Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder bis zum 10. Januar gelten. Am 5. Januar will die Runde beraten, wie danach verfahren werden soll. Folgende Schritte wurden vereinbart:

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von anderen Produkten als Lebensmitteln in Supermärkten kann eingeschränkt werden.

Kinder sollen von Mittwoch an „wann immer möglich“ zu Hause betreut werden. Die Schulen werden geschlossen, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. In Kindertagesstätten wird genauso verfahren. 

Arbeitgeber werden aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.

Private Zusammenkünfte werden auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken.

Das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. De facto soll das Böllern generell unterbunden werden. Wo das doch möglich sein sollte, wird vom Zünden von Feuerwerk dringend abgeraten.

Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden. Weitere Details sollen mit den Religionsgemeinschaften besprochen werden.

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests für Besucher verbindlich werden.

In allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche, derzeit also im Großteil des Bundesgebiets, sollen zusätzliche Einschränkungen gelten, spätestens ab einem Inzidenzwert von 200 sollen Ausgangsbeschränkungen geprüft werden.

Es gilt ein Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden bekräftigt.

Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiterhin finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.

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