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#Gericht weist Trumps Klage gegen Twitter-Sperre ab

„Gericht weist Trumps Klage gegen Twitter-Sperre ab“

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im juristischen Kampf gegen die Sperrung seines Twitter-Kontos eine Schlappe erlitten. Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Kalifornien wies am Freitag Trumps Argument zurück, Twitter habe sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, das durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert sei. Trump und seinen Anwälten bleibt aber die Möglichkeit, ihre Klage in geänderter Form erneut einzureichen.

Die Kläger würden nicht aus einer starken Position heraus argumentieren, hieß es in der Urteilsbegründung. Twitter sei ein privates Unternehmen und der erste Verfassungszusatz zur Meinungsfreiheit gelte für staatliche Eingriffe – nicht aber für angebliche Eingriffe privater Unternehmen.

Nach dem Sturm aufs Kapitol zog Twitter die Reißleine

Twitter wie auch Facebook und Youtube hatten Trumps Konten im Januar 2021 kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt. Auslöser waren die Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar 2021 durch Anhänger Trumps und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete. Das habe gegen die Regeln der Plattform verstoßen, die eine Verherrlichung von Gewalt verbieten.

Außerdem behauptete Trump – und tut dies noch immer – ohne jegliche Belege, ihm sei der Sieg bei der Präsidentenwahl 2020 durch Betrug gestohlen worden. Damit heizte er die Stimmung im Land auf. Twitter, wo ihm mehr als 80 Millionen Nutzer folgten, war für ihn bis dahin die wichtigste Kommunikationsplattform. Der Ex-Präsident wehrt sich bereits seit längerem gegen die Sperrung seines Accounts.

Eine der großen Fragen ist, ob Trump nach der möglichen Twitter-Übernahme von Tech-Milliardär Elon Musk zu dem Netzwerk zurückkehren könnte. Trump hatte zuletzt erklärt, er wolle nicht zu Twitter zurück, auch wenn er es dürfte. Die Präsenz auf der Plattform könnte aber für eine mögliche Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2024 wichtig sein.

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