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#EU-Kommission gegen Apple: Streit um den App-Store

EU-Kommission gegen Apple: Streit um den App-Store

Kurz vor der möglichen Verschärfung eines EU-Kartellverfahrens um seinen App-Store weist der amerikanische Elektronikkonzern Apple abermals den Verdacht der EU-Kommission zurück, er beschränke mit seinem Geschäftsmodell den Wettbewerb. Diesen Vorwurf hat im März 2019 zuerst der schwedische Streamingdienst Spotify erhoben.

Werner Mussler

Roland Lindner

Apple hat mit Apple Music selbst einen Musik-Streamingdienst im Angebot und bietet mit seinem App-Store gleichzeitig eine Plattform für die Verbreitung von Spotify an. Apple sei so Spieler und Schiedsrichter zugleich und diktiere den anderen Herstellern die Konditionen, hatte Spotify beklagt. Damit missbrauche der Konzern seine marktbeherrschende Stellung. Apple konterte am Mittwoch, Spotify profitiere in Wirklichkeit von dem Geschäftsmodell.

Die EU-Kommission hatte freilich im Juni 2020 die Vorwürfe des schwedischen Herstellers mit der Einleitung eines Kartellverfahrens aufgegriffen. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Brüsseler Wettbewerbsbehörde es in Kürze verschärft. Erwartet wird, dass sie Apple die sogenannten Beschwerdepunkte zuleitet. Das ist der letzte Schritt vor der möglichen Verhängung von Kartellbußen und Auflagen. Letztere können bis zum Verbot des bisherigen Geschäftsmodells gehen.

Der App-Store ist für Apple von überragender Bedeutung. Er dürfte der größte Umsatzbringer des Konzerns in seiner immer wichtigeren Dienstleistungssparte sein.

„Apple-Steuer“ ein Mythos?

Die EU-Kommission prüft im Spotify-Verfahren zwei potentiell wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen von Apple. Zum einen geht es darum, dass App-Anbieter wie Spotify eine Provision von 30 Prozent auf alle Einnahmen zahlen müssen, die sie etwa durch den Abschluss von Abos innerhalb der App erzielen. Von Apple heißt es dazu, die von Spotify-Chef Daniel Ek so apostrophierte „Apple-Steuer“ sei ein „Mythos“. Apple habe die Provision nach einem Jahr auf 15 Prozent gesenkt.

Außerdem habe Apple auf dem Markt für Streaming-Dienste keine marktbeherrschende Stellung. Vielmehr verfüge Spotify über einen Marktanteil von 55 Prozent. Auch den Vorwurf der Kommission, dass die Anbieter von Diensten im App-Store ihre Nutzer nicht darüber informieren dürfen, ob und wo sie Abos oder andere Angebote außerhalb der App abschließen oder beziehen können, weist das Unternehmen zurück.

Glaubt man dem kalifornischen Digitalkonzern, ist das Spotify-Verfahren derzeit das einzige mit Sprengkraft. Freilich hat die Kommission ihre Apple-Untersuchung im Juni 2020 nicht nur auf Spotify gestützt, sondern auf eine weitere Beschwerde eines nicht bekannten Anbieters elektronischer Zeitschriften und Bücher.

EU will Macht der „Gatekeeper“ begrenzen

Außerdem hatte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Juni 2020 noch ein zweites Verfahren eröffnet, in dem um den Bezahldienst Apple Pay geht. Die EU-Behörde hat den Verdacht, Apple habe die Bedingungen für die Nutzung des Dienstes so festgelegt hat, dass die Verbraucher davon abgehalten werden, Bezahldienste von anderen Anbietern zu nutzen. Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Apple die Möglichkeit zum kontaktlosen Bezahlen mit seinen iPhones für Apple Play reserviert und anders als Google oder Samsung die Verwendung anderer Bezahlanwendungen unterbindet. In diesem Verfahren erwartet Apple keine Verschärfung. „Natürlich kann man nie wissen, aber unser Eindruck ist, dass sich die Kommission nur für Spotify interessiert“, hieß es aus dem Unternehmen.

Apple ist einer der marktbeherrschenden Digitalkonzerne, welche die EU-Kommission künftig als sogenannte Türsteher („Gatekeeper“) jenseits von traditionellen Kartellverfahren ganz anders als bisher regulieren will. Der von ihr im Dezember vorgelegte Vorschlag für einen „Digital Markets Act“ sieht vor, dass bestimmte Verhaltensweisen der „Gatekeeper“ von vornherein verboten sein sollen, wenn sie als wettbewerbsbeschränkend eingestuft werden.

Der Vorschlag zielt auch auf Apples Wettbewerbsbeschränkungen im App Store. Nach dem Gesetzesvorschlag müsste Apple Anbietern erlauben, Abonnements und auch In-App-Käufe außerhalb des App Store zu bewerben. Aus Sicht der EU-Behörde hätte das neue Gesetz den Vorteil, dass sie gegen Wettbewerbsverstöße viel schneller intervenieren kann als in Kartellverfahren. Diese dauern oft so lange, dass der Wettbewerbsverstoß den Marktbeherrschern unwiederbringliche Vorteile verschafft hat. Die von ihr jetzt im Kartellverfahren beanstandeten Verhaltensweisen könnte die EU-Kommission künftig vorab verbieten.

Auch in Amerika steigt der Druck

Auch in seiner amerikanischen Heimat gerät Apple in die Defensive. Am Montag beginnt in Kalifornien ein Prozess, in dem sich der Konzern dem Videospielehersteller Epic Games („Fortnite“) gegenübersieht. Der Prozess geht auf einen Streit zurück, den Epic im vergangenen August losgetreten hat und der sich ebenfalls um die Konditionen im App-Store dreht.

Epic kündigte ein neues Bezahlsystem für die Smartphone-Version von „Fortnite“ an, das die übliche 30-Prozent-Gebühr umging, provozierte damit seinen Rauswurf aus dem App-Store und verklagte Apple. Im Februar hat Epic ebenfalls eine Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Diese hat bisher nicht entschieden, ob sie auch dieser Beschwerde ein Verfahren folgen lässt.

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